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Kinder-Krippe Barbis – Spielplätze - Rathausumzug

  • zieht die Verwaltung ins Haus des Gastes um?
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BI Bad Lauterberg stellt mehrere Anträge für nächste Ausschuss-und Ratssitzung

BAD LAUTERBERG (bj). Für die am 19. November einberufene öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt-und Forstausschusses sowie die öffentliche Ratssitzung am 29. November hat die BI-Fraktion mehrere Anträge gestellt, die auf die Tagesordnungen der Sitzungen aufgenommen wurden.
Beantragt wurde die Beratung und Beschlussfassung über die Bezuschussung des Krippenanbaus an den ev. Kindergarten Barbis.
Weiterhin hat die BI-Fraktion die Abänderung der Beschilderung an den Kinderspielplätzen im Stadtgebiet von Bad Lauterberg beantragt, da diese nicht gesetzeskonform sei. Die Begrenzung der Öffnungszeiten von 13 Uhr bis 15 Uhr sei aufzuheben, da das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit einem Urteil vom 16.05.2012, Aktenzeichen: 8 A 10042/12.OVG entschieden hat, dass der Lärm, der während der Zeit von 13 Uhr bis 16 Uhr bei der Nutzung des Kinderspielplatzes ausgeht, von den Nachbarn hinzunehmen ist. Dabei stellte das Gericht fest, dass Geräusche spielender Kinder Ausdruck der kindlichen Entwicklung und daher grundsätzlich zumutbar sind. Weiterhin, so das OVG, sei Kinderlärm nicht auf Immissionsgrenzwerte abzustellen, vielmehr stehe Kinderlärm unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Geräusche spielender Kinder seien Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich hinzunehmen.
Außerdem beantragt die BI-Fraktion, dass die Verwaltung eine Vorlage einer Kostenaufstellung für die Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses und dem Umbau des Haus des Gastes für Verwaltungszwecke vorlegt.

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  • wird dieses denkmalgeschützte Gebäude dem Verfall preisgegeben?
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