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Kein Haar in der Suppe - Tagespresse berichtet objektiv über letzte Ratssitzung in Bad Lauterberg

Eigentlich war die Bürgerinitiative (BI) Bad Lauterberg nicht sonderlich erstaunt über die Berichterstattung der WgiR hinsichtlich der letzten öffentlichen Ratssitzung. Inzwischen ist man es ja gewohnt, daß offenbar nicht immer erkennbare Objektivität und reines Wahrheitsgefühl die leittragenden Gedanken der WgiR, im Rahmen ihrer Berichterstattung in sozialen Netzwerken, zu sein scheinen. Von " fake news " möchten wir hier gar nicht sprechen, so etwas kennen wir ja eher aus Amerika. Aber diesmal scheint es doch angebracht, die WgiR-Ausführungen einmal etwas genauer zu "belichten". In der jüngsten öffentlichen Ratssitzung legte die WgiR einen Beschlußantrag vor, welcher in seiner Ausgestaltung, aus unserer Sicht,  so nicht verabschiedet werden konnte. Der so oft zitierte Paragraph 64 der niedersächsischen Kommunalverfassung, welcher die Öffentlichkeit der Sitzungen, also auch der Sitzungen des Rates der Stadt Bad Lauterberg im Harz, regelt, sollte aus unserer Sicht, durch Vorspiegelung des Machbaren, " ad absurdum " geführt werden. Die WgiR beantragte nämlich über den Ausschluß der Öffentlichkeit für die Beschlußfassung im Rat, in Zusammenhang mit dem Verkauf städtischer Grundstücke, zu entscheiden. Natürlich sind die Sitzungen des Stadtrates grundsätzlich öffentlich, so steht es im Gesetz und das ist auch gut so. Jedoch kann auch das öffentliche Wohl, berechtigte Interessen Einzelner, eben auch die der möglichen Investoren, und auch ein besonderer Beratungsbedarf, zu möglichen Einschränkungen führen. So steht es im entsprechenden zweiten Absatz des die Öffentlichkeit regelnden Paragraphen. Der Einzelfall kann dies eben notwendig machen. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist deshalb nicht in Gefahr. Herr Schmidt, als Angehöriger der Verwaltung, hat hier lediglich versucht aufzuklären und die Situation rechtlich zu erläutern. Einen gefühlten "Angriff" auf seine Person erachten wir als unangebracht und absolut nicht zielführend. Die WgiR-Berichterstattung sollte es sich endlich einmal " auf die Fahne schreiben" persönliche Diffamierungen zu unterbinden. Das wäre, aus Sicht der BI, der gesamten Ratsarbeit und einem, doch hoffentlich auch von der WgiR gewünschten harmonischen Miteinander im Rat, zugänglicher. Vollumfänglich können wir nur den Worten des Ratsherrn Horst Tichy zustimmen. Der Verkauf des Rathausgeländes muß öffentlich diskutiert werden, auch im Rat. Eine öffentliche Debatte ist notwendig, um die erforderliche Transparenz zu schaffen, Demokratieverständnis zu stärken. Wir sind der Auffassung, daß dies, in der letzten Ratssitzung, jedoch auch von allen Ratsleuten so gesehen wurde. Auch von der BI. Das konnte man im Übrigen auch der Lokalpresse so entnehmen. Außerdem: Der Antrag der WgiR kann überhaupt nicht ausgeblendet worden sein. Er wurde in der Ratssitzung diskutiert und nach mehreren Wortmeldungen zur Sache von der WgiR selbst zurückgezogen. Unserer Auffassung nach ein weiser Entschluß, welcher den Grundsatz der Öffentlichkeit in keinster Weise gefährdet oder beeinträchtigt, denn das Ziel ist klar: Aufklärung und öffentliche Debatte, damit die Bürgerinnen und Bürger mitwirken können, aber auch die maßgeblichen Gründe für Entscheidungen kennen.

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