EXIDE-Betriebsratsvorsitzender besucht DGB-Ortsverbandssitzung
Bad Lauterberg (dgb). Auf Einladung des DGB-Ortsverbandes Bad Lauterberg konnte der DGB-Kreis- und Ortsverbandsvorsitzende Klaus-Richard Behling, anlässlich der letzten Sitzung (9.12.2013) des Ortsverbandes, den neuen Betriebsratsvorsitzenden der EXIDE-Technologies Cooperation Bad Lauterberg, Wolfgang Schönfelder, begrüßen.
Schönfelder berichtete über die Aufnahme der Betriebsratsarbeit und seine Vorstellungen als Betriebsrat der Firma
EXIDE.
Eingehend konnte er feststellen, dass der Organisationsgrad der gewerkschaftlich in der IG-Metall organisierten Beschäftigten bei erfreulichen achtundsechzig Prozent liegt. Dies sei nicht überall, insbesondere im Handwerk, so. Entgegen einiger Gerüchte vermochte er weiterhin festzustellen, dass die EXIDE Mitglied im Arbeitgeberverband Niedersachsen ist und sich somit auch zur Tariftreue bekannt hat. Im Werk Bad Lauterberg sind zurzeit 730 Mitarbeiter beschäftigt. Bei der Aufnahme seiner Betriebsratsarbeit sei es ihm insbesondere darum gegangen, für alle Beschäftigten, ein Optimum zu erreichen. Die letzten Verhandlungen des Betriebsrates mit der Firmenleitung hätten eine vertraglich festgelegte Arbeitsplatzsicherung der einzelnen Beschäftigten bis zum Ende des Jahres 2017 erbracht. Und diese Betriebsvereinbarung sehe sogar eine Standortgarantie, für Bad Lauterberg, bis zum Ablauf des Jahres 2020 vor. Da für den neuen Betriebsrat die Arbeitsplatzsicherung vordergründig im Fokus stand, mussten bei den weiteren Verhandlungen leider auch Zugeständnisse gemacht werden. Hier erwähnte er eine ab 2014 geplante Kürzung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. Allerdings könne diese Maßnahme durch auf das Jahr verteilt zusätzlich geleistete Arbeitsstunden abgefedert werden. Diese könnten dann zum finanziellen Ausgleich verwandt werden. Ein weiteres Problem sah Schönfelder in der Beschäftigung der Zeit- und Leiharbeiter, auch bei der EXIDE. Zwar wirke sich hier ein zusätzlich gezahlter sogenannter Branchenzuschlag positiv aus, könne aber die Differenz zum tariflich festgelegten Lohn eines Beschäftigten nicht ausgleichen.
Hinsichtlich der Entlohnung der Leiharbeiter wolle der Betriebsrat einen Widerspruch einlegen um eine Verbesserung der Eingruppierung von Leiharbeitern zu erreichen. Kein Mitarbeiter soll am Monatsende zum "Amt" gehen müssen um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können oder nach seiner Entlohnung noch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten zu müssen, reflektierte Schönfelder.
Behling bemerkte, dass die Wirklichkeit oftmals auch am betrieblichen Leben vorbei geht. Leiharbeiter müssen langfristig auf der Stufe tariflich Beschäftigter stehen. Hierfür muss die Politik jetzt die richtigen Weichen stellen. Einig waren sich die Gewerkschaftler, dass hierzu auch ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn gehört. In Anbetracht der Tatsache, dass dieser in einigen Branchen erst ab 2017 zur Umsetzung kommen soll, sind die geforderten 8,50 Euro als eher noch zu wenig anzusehen, so Behling. Insbesondere im Hintergrund einer möglicherweise noch weiter ansteigenden Inflationsrate.