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Straße am Scholben soll neu ausgebaut werden
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen um Vorhaben eines Investors zu ermöglichen?

  • Foto: B. Jackisch für WgiR; Das ehemalige, seit Jahren leerstehende Kurheim Bernhardy, soll saniert, um-und angebaut werden, sodass hier laut Bürgermeister 53 Wohnungen enstehen.
  • hochgeladen von Bernd Jackisch

Bad Lauterberg. Seit Jahren beschäftigt das Thema "Straßenausbaubeiträge" die Haus-, Wohnungs-und Grundstücksbesitzer in Bad Lauterberg. Viele Straßen in der Gemeinde sind mangels Unterhaltung in einem maroden Zustand. Die Anlieger haben große Sorge vor den sogenannten Anliegergebühren – eben vor den Straßenausbaubeiträgen (Strabs). Viele sehen nicht mehr ein, diese Beiträge zu bezahlen, da in den letzten Jahren eine echte Straßenunterhaltung kaum noch durchgeführt wurde. Und das, obwohl die öffentliche Hand, mithin die Stadt Bad Lauterberg, zur Unterhaltung der Ortsstraßen verpflichtet ist. Das Ergebnis dieser falschen Sparmaßnahme sehen wir im Stadtbild sehr deutlich.
Einem Vorstoß der "Wählergruppe im Rat" dahingehend, die "Strabs" in Bad Lauterberg ganz abzuschaffen und dem Beispiel von fast 60 Prozent der Kommunen in Niedersachsen zu folgen, wurde aufgrund von unterschiedlichen Rechtsauffassungen über den § 111 Abs. 6 NKomVG bisher nicht gefolgt. Immerhin wurde auf Initiative der WgiR im Frühjahr 2021 vom Stadtrat eine Petition an die Landesregierung gesandt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage im Land Niedersachsen werden aber weiterhin die Kosten für Straßensanierungen nicht übernommen.
Wie die WgiR-Fraktion bei der Vorstellung und Durchsicht des Haushaltsentwurfs feststellte, plant die Verwaltung 2025/2026 den Ausbau der Straße „Am Scholben“. Wie dazu im Vorbericht erläutert und begründet wird, soll eine umfassende Sanierung und vergrößernder Ausbau der Straße im investiven Bereich stattfinden. Dies ist aber nur umsetzbar, wenn Erschließungs- und Ausbaubeiträge erhoben werden.
Es muss aber davon ausgegangen werden, dass die Anlieger bereits einmal Erschließungsbeiträge gezahlt haben. Somit kommt nach Auffassung der WgiR nur für das eine unbebaute Grundstück noch eine Erhebung von einem Erschließungsbeitrag in Betracht. Jahrelang war die Anliegerstraße "Am Scholben" für den dortigen Verkehr ausreichend. Warum nun eine Straßenverbreiterung überhaupt notwendig ist, für die sogar noch Grundstücke dazugekauft werden sollen, erschließt sich der WgiR nicht. Derartige Ausbau-Mehrkosten müsste der Bürgermeister längst mit dem Investor besprochen haben, anstatt pauschal eine 75 prozentige Beteiligung der Anlieger anzukündigen.
Ohne eine ausführliche Beratung im Bau- und Fachausschuss und ohne eine Anliegerversammlung, in der den betroffenen Anliegern genau erläutert wird, was auf sie zukommt, möchte die WgiR quasi im Vorgriff keine 1,5 Mio. Euro in den Haushalt dafür einstellen.
Für viele Bad Lauterberger Haus-und Grundstücksbesitzer stellt sich auch die Frage, wieso die Straße "Am Scholben" auf der seit Jahren bestehenden Prioritätenliste, der zu sanierenden Straßen, plötzlich an allen anderen Straßen vorbei, an die erste Stelle geschossen ist.
Zu alledem ist die WgiR der Meinung, dass die Ausführung im Haushaltsentwurf, dass Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen, nicht der aktuellen Rechtslage entspricht. Aufgrund des Urteils des OVG Lüneburg vom 22. Juli 2020 hat der Niedersächsische Landtag am 23. März 2022 eine Ergänzung des § 111 Abs. 6 beschlossen, in der die absolute Nachrangigkeit von Krediten gegenüber Straßenausbaubeiträgen beseitigt wurde. Es soll den Kommunen künftig möglich sein, Kredite zur Finanzierung ihrer Straßenausbaumaßnahmen zu beantragen, ohne zwingend auf die vorherige Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angewiesen zu sein. Damit ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und die Erweiterung des Entscheidungsspielraums der Kommunen bei der Finanzierung des Straßenausbaus beabsichtigt.
Fast zweidrittel der Niedersächsischen Kommunen hat bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und erhebt keine Straßenausbaubeiträge mehr, so auch z.B. die Gemeinde Bovenden, die die „Strabs“ zum 1.1.2025 abgeschafft hat. Und dies trotz angekündigter Bedenken seitens der Kommunalaufsicht, dass vor dem Hintergrund einer schlechten Haushaltslage, keine vollständigen Finanzierungen von Maßnahmen über die Aufnahme von Investitionskrediten zu genehmigen sei. Auffallend ist, dass im Landkreis Göttingen nur Friedland und Bovenden keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben. Die zehn Kommunen im Nachbarlandkreis Goslar aber bereits seit Jahren „strabsfrei“ sind. So hat auch unsere direkte Nachbarstadt Braunlage seit 1948 keine derartigen Beiträge erhoben und dies trotz eines hohen Schuldenstandes.
Dass in Bad Lauterberg nicht frühzeitig über diese geplante Maßnahme informiert und beraten wird, passiert leider nicht zum ersten Mal. Es ist und bleibt für die WgiR unverständlich und inakzeptabel. „Mit dem Geld der Bürger*innen zu planen, ohne sie öffentlich zu beteiligen, geht einfach nicht“!

Foto: B. Jackisch für WgiR; Das ehemalige, seit Jahren leerstehende Kurheim Bernhardy, soll saniert, um-und angebaut werden, sodass hier laut Bürgermeister 53 Wohnungen enstehen.

Pressemeldung Nr. 2 der Wählergruppe im Rat vom 14.01.2025

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