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Einwohnerantrag ist erfolgreich - öffentliche Bürger - Informationsveranstaltung am 13. Januar 2020 geplant

Bad Lauterberg(bj). Auf der jüngsten Ratssitzung(12.12.2019) hat sich der Stadtrat mit dem Einwohnerantrag Bad Lauterberger Bürger befasst und einvernehmlich beschlossen, dass am 13. Januar 2020 im Kurhaus eine Bürger-Informationsveranstaltung stattfindet. Hier werden alle drei möglichen Investoren, darunter auch der, der den Edeka-Markt plant, ihre Pläne der Öffentlichkeit vorstellen und zur Diskussion stellen. Vor dem Beschluss hatte Frau Renate Dittmar den Einwohnerantrag, den 1160 Bürger unterschrieben haben(13.2 Prozent der wahlberechtigten Bad Lauterberg Einwohner), noch einmal ausführlich begründet und dazu Einzelheiten erläutert.

Nachfolgend die Ausführungen von Frau Renate Dittmar:

Meine sehr verehrten Damen und Herren des Rates,

ich nehme an, unser gesamter Brief vom 28. Oktober zum Einwohnerantrag liegt ihnen allen in Kopie vor, daher hier vorneweg nur einige Erläuterungen.

Zunächst einmal möchten wir Ihnen danken, dass sie am 26. September so prompt reagiert haben, als ein weiterer Interessent sich gemeldet hat, und die anstehende Entscheidung zum B-Plan 53 verschoben worden ist.

Jeder Bebauungsplan muss – und das ist gesetzlich vorgeschrieben - eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und muss sich in die Gesamtentwicklung einer Stadt einfügen.

Somit hat jede Gemeinde zwar eine erhebliche Gestaltungsfreiheit, aber diese hat auch Grenzen. Mit dem derzeit veröffentlichten Planungskonzept eines Verbrauchermarktes ist nach unserer Ansicht das Gebot einer gerechten Abwägung erheblich verletzt worden.

Deswegen möchten wir den Rat der Stadt Bad Lauterberg daran erinnern und ihn auffordern, die Einzelbelange unseres Kur- und Badeortes so weit wie möglich zu fördern und so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, wobei nicht vergessen werden darf, dass Bad Lauterberg das älteste Wasserheilbad Norddeutschlands ist, dass die Stadt den Titel Bad nicht aufgrund ihrer guten Einkaufsmöglichkeiten erhalten hat, um die uns alle beneiden, oder deswegen den Titel Bad immer wieder erhält, sondern einzig und allein als – wie wir gerade lesen konnten – als eines der besten Heilbäder.

So haben bei einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 gerade die Belange des Klima- und des Umweltschutzes große Bedeutung. Ein vermehrtes Verkehrsaufkommen durch Kunden und vor allem durch die Anlieferung durch schwere Lkw für einen Verbrauchermarkt gerade hier im Kurbereich würde den Erfordernissen nicht gerecht werden. Sowohl die Schallimmisionen innerhalb des Plangebietes, als auch die schlechte Zufahrtsmöglichkeit der schweren LKWs in der engen Ritscherstraße, würden die schutzwürdigen Hotel- und Kurbetriebe und auch Wohngebäude erheblich beeinträchtigen.

Zwar kommt dies dem Verkaufsinteresse der Stadt in der derzeitigen prekären Finanzsituation sehr entgegen, zerstört aber durch ein reines Zweckgebäude in diesen Ausmaßen im Kurzentrum nicht nur die gewachsenen Wegeverknüpfungen sondern mindert auch die Qualität und somit die wirtschaftliche Verwertbarkeit der benachbarten privaten und natürlich auch der städtischen Grundstücke, wie Kurhaus und auch neues Rathaus!!!
Zudem ist eine nachhaltige Stadtentwicklung nicht gegeben, denn es besteht immerhin das Risiko, dass sich der Verbrauchermarkt nach einigen Jahren nicht rentiert, leer steht (siehe Verbrauchermarkt in der Aue!) und die Stadt keinen Zugriff mehr auf das Grundstück hat. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass auch in Barbis ein großer Verbrauchermarkt existiert, der dort wesentlich wichtiger ist, als hier bei uns in der Innenstadt, die wir hier fußläufig 3 Supermärkte haben!

Und bedenken Sie auch, dass die Gestaltung dieses Projektes Gültigkeit für die nächsten Jahrzehnte haben wird! Wäre es da nicht denkbar, dass sich der Rat der Stadt Bad Lauterberg bei solch einem wichtigen Projekt an solch einer exponierten Stelle im Kurgebiet fachlichen Rat von einem „Stadtentwickler“ oder „Städteplaner“ holt, wie es ja andersw üblich ist? Das gilt natürlich auch für das Rathaus, die historische Keimzelle unseres Bades!
Den Titel Bad hat Bad Lauterberg übrigens nun bereits seit 1906!

Und bedenken Sie bitte bei ihren Entscheidungen für dieses Plangebiet auch, dass ein Verbrauchermarkt an dieser Stelle von allen Seiten einsehbar ist – und egal welchen Verbrauchermarkt sie da nehmen, ob Lidl, Rewe oder Aldi oder Edeka in Barbis: überall gibt es Bereiche für die Abfallentsorgung wie Kartonagen, Mülltonnen und Leergut jeder Art, nicht zu vergessen der Standplatz für die Einkaufswagen.

Und schließlich muss bei der Bebauungsplan-Änderung die jetzige Anzahl öffentlicher Parkplätze im Plangebiet gewährleistet bleiben, damit auch die vielfältigsten Veranstaltungen im Kurhaus oder im Haus des Gastes stattfinden können und natürlich auch die Parkplätze für das dann zum Rathaus gewordene Haus des Gastes für Besucher und Bedienstete erhalten bleiben.

§ 1 Abs. 5 (!) BauGB besagt, dass eine Bebauungsplan-Änderung die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener, gewachsener Strukturen fördern muss. Bei der Realisierung jeglichen Planes muß auf gewachsene Strukturen gerade im Kurbereich unserer Stadt geachtet werden und müssen vor allem nachhaltige negative Auswirkungen ausgeschlossen werden.

Alle diese Punkte haben die Bevölkerung aufgrund mangelnder Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung für das Herzstück unserer Stadt aufgerüttelt, niemand war durch Rat und Verwaltung auf solch einen großen Eingriff in das Kurgebiet z.B. über die Presse vorbereitet worden, da die ganzen letzten Jahre immer nur der Verkauf des Rathausgebäudes, Ritscherstr. 6-8 zur Debatte stand, vom Parkplatz war nie die Rede!!!


Zudem steht in § 3 BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit

(1) „ Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.“

Möglichst frühzeitig bedeutet, dass diese Öffentlichkeitsarbeit vor einer Beschlußfassung erfolgen muß

Und § 4a BauGB besagt:

„Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit.“

Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, diesen Einwohnerantrag zu stellen, der, wie sie im Originalantrag nachlesen können, folgende Formulierung enthält :

„Die Einwohner der Stadt Bad Lauterberg sind gegen einen Verkauf von städtischem Parkraum u.a. des Kurhauses und des Haus des Gastes an einen Investor zum Zwecke der Privatisierung bzw. der Überbauung.

Nachdem nun inzwischen 4 Investoren im Gespräch waren, wird der Rat der Stadt Bad Lauterberg aufgefordert, eine Einwohnerversammlung zur Information über die Planungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 Erikastraße/Promenade durchzuführen.

Hierbei sind auch die zukünftigen Nutzungen bzw. Nutzungskonzepte der weiterhin städtischen Gebäude des Haus des Gastes und des Kurhauses zu erläutern.“

Ziel dieses Einwohnerantrages ist es, eine Informationsveranstaltung durch die Verwaltung mit einer öffentlichen Diskussion über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 Erikastraße/Promenade zu erhalten, wobei sämtliche bekannten Pläne von Investoren vorgestellt werden, die Bürgerinnen und Bürger in die Planungen eingebunden werden und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, Bedenken und Anregungen einzubringen und somit den Rat der Stadt in seiner Entscheidung zu unterstützen.

Als Ort der Informationsveranstaltung schlagen wir das städtische Kurhaus vor.

Bitte bedenken Sie bei der Entscheidung über diesen Antrag auch, dass wir nur an
5 Vormittagen diese rund 1.160 Unterschriften erhalten haben, da wir den Antrag zeitnah zur Entscheidung stellen wollten, um den Fortgang der Planungen nicht zu behindern, und dass diese 1.160 Befürworter dieses Antrages 13,2 % der Wählerstimmen bedeuten!

Und bitte bedenken Sie auch: wir möchten den Rat in seinen Entscheidungen zu diesem Plangebiet, dem Herzstück unseres Bades, unterstützen, nichts Anderes ist geplant

Ich danke ihnen für ihre Aufmerksamkeit

Renate Dittmar

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