myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Einwohner Niedersachsens werden von der rot-grünen Landesregierung wieder im Regen stehen gelassen

Bad Lauterberg. Ausgehend von, auch inflationsbedingten, Steuermehreinnahmen hat die Landesregierung einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt über 2,9 Milliarden Euro vorgelegt, der schon am 30.11.2022 beschlossen werden könnte. Darin enthalten ist, dass bereits im Wahlkampf diskutierte „Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen“ mit einem Volumen von 970 Millionen Euro. Insbesondere und überwiegend sollen damit die enormen Kostensteigerungen für Energie bei Schulen, Kitas, kleineren und mittleren Unternehmen, der Veranstaltungsbranche, dem Kulturbereich, den Studierendenwerken, Sportvereinen, Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen, Tafeln, Tierheimen, sowie Bürgern, die von Energiesperrungen bedroht sind, abgemildert werden.

Das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) begrüßt und unterstützt diese geplanten Maßnahmen ausdrücklich und uneingeschränkt.

Von den restlichen 1,932 Milliarden Euro des vorgelegten Nachtragshaushaltes fließen 1,1 Milliarden Euro unmittelbar an die 942 niedersächsischen Gemeinden. Davon über eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleiches für die beiden Jahre 2023 und 2024 insgesamt 529 Millionen Euro.

In all diesen sinnvollen und notwendigen Maßnahmen hat die Landesregierung allerdings die Abschaffung der Möglichkeit zum Erlass kommunaler Straßenausbaubeitragssatzungen vergessen.

Diese Beiträge sind inzwischen häufig 5 und sechsstellig, wie jüngste Beispiele aus Hann. Münden, Philosophenweg, Osnabrück, Ellerstraße oder Ilsede, Ortsdurchfahrt Gadenstedt belegen.
Auch ohne die von den Bürgern augenblicklich zu bewältigen Krisen und den damit verbundenen Kosten, waren und sind diese unsozialen Beiträge in sehr vielen Fällen für die Betroffenen existenzgefährdend und stürzen sie deshalb in tiefste Verzweiflung. Bei diesen Bedrohungen bleiben eventuell geplante energetische Sanierungen als Eigenbeitrag zur Eindämmung der Klimakrise naturgemäß auf der Strecke.
Von diesen Sorgen und Ängsten könnte die niedersächsische Landesregierung ihre Bürger leicht befreien, indem sie durch eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit zum Erlass kommunaler Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) abschafft und im Gegenzug den kommunalen Finanzausgleich weiter zu erhöhen, damit die Gemeinden neben ihren Pflichtaufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch in die Lage versetzt werden, den Erhalt der Straßeninfrastruktur zu finanzieren.

Die Mitglieder des NBgS fordern deshalb die Landesregierung und auch die Opposition auf, zeitnah endlich die Strabs in Niedersachsen zum Wohle ihrer Bürger abzuschaffen, so wie es 10 andere Bundesländer bereits vorgemacht haben.

Pressekontakt: Michael Zacharias Tel. 05172-1289078

Weitere Beiträge zu den Themen

NBgS Region SüdharzNiedersachsenLandkreis GöttingenEinkaufsstadt im SüdharzDeutschlandAltkreis Osterode am HarzNiedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträgerot-grüne LandesregierungKur-und FremdenverkehrsstadtNiedersächsischer LandtagStrabs abschaffenSofortprogramm Landesregierung

2 Kommentare

  • Gelöschter Nutzer am 22.11.2022 um 21:17
Gelöschter Kommentar

VG Manfred Horst

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite