Einwohner Niedersachsens werden von der rot-grünen Landesregierung wieder im Regen stehen gelassen
Bad Lauterberg. Ausgehend von, auch inflationsbedingten, Steuermehreinnahmen hat die Landesregierung einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt über 2,9 Milliarden Euro vorgelegt, der schon am 30.11.2022 beschlossen werden könnte. Darin enthalten ist, dass bereits im Wahlkampf diskutierte „Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen“ mit einem Volumen von 970 Millionen Euro. Insbesondere und überwiegend sollen damit die enormen Kostensteigerungen für Energie bei Schulen, Kitas, kleineren und mittleren Unternehmen, der Veranstaltungsbranche, dem Kulturbereich, den Studierendenwerken, Sportvereinen, Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen, Tafeln, Tierheimen, sowie Bürgern, die von Energiesperrungen bedroht sind, abgemildert werden.
Das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) begrüßt und unterstützt diese geplanten Maßnahmen ausdrücklich und uneingeschränkt.
Von den restlichen 1,932 Milliarden Euro des vorgelegten Nachtragshaushaltes fließen 1,1 Milliarden Euro unmittelbar an die 942 niedersächsischen Gemeinden. Davon über eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleiches für die beiden Jahre 2023 und 2024 insgesamt 529 Millionen Euro.
In all diesen sinnvollen und notwendigen Maßnahmen hat die Landesregierung allerdings die Abschaffung der Möglichkeit zum Erlass kommunaler Straßenausbaubeitragssatzungen vergessen.
Diese Beiträge sind inzwischen häufig 5 und sechsstellig, wie jüngste Beispiele aus Hann. Münden, Philosophenweg, Osnabrück, Ellerstraße oder Ilsede, Ortsdurchfahrt Gadenstedt belegen.
Auch ohne die von den Bürgern augenblicklich zu bewältigen Krisen und den damit verbundenen Kosten, waren und sind diese unsozialen Beiträge in sehr vielen Fällen für die Betroffenen existenzgefährdend und stürzen sie deshalb in tiefste Verzweiflung. Bei diesen Bedrohungen bleiben eventuell geplante energetische Sanierungen als Eigenbeitrag zur Eindämmung der Klimakrise naturgemäß auf der Strecke.
Von diesen Sorgen und Ängsten könnte die niedersächsische Landesregierung ihre Bürger leicht befreien, indem sie durch eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit zum Erlass kommunaler Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) abschafft und im Gegenzug den kommunalen Finanzausgleich weiter zu erhöhen, damit die Gemeinden neben ihren Pflichtaufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch in die Lage versetzt werden, den Erhalt der Straßeninfrastruktur zu finanzieren.
Die Mitglieder des NBgS fordern deshalb die Landesregierung und auch die Opposition auf, zeitnah endlich die Strabs in Niedersachsen zum Wohle ihrer Bürger abzuschaffen, so wie es 10 andere Bundesländer bereits vorgemacht haben.
Pressekontakt: Michael Zacharias Tel. 05172-1289078
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am 22.11.2022
um 21:17
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