Jugendbeteiligung in Bad Lauterberg
Ein erster Schritt oder doch eher viel Wind um nichts?
Bad Lauterberg. Bereits seit 2010 soll gemäß § 36 Nds.Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in geeigneter Weise bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, vom Stadtrat ermöglicht werden.
Ein Antrag im Sept. 2022 brachte das Thema in Bad Lauterberg wieder auf die Tagesordnung. Gefordert wurde eine dauerhafte Beteiligung von fünf Jugendlichen als beratende Mitglieder. Eine Umsetzung würde allerdings gegen § 71 NkomVG verstoßen.
Es folgte im Nov. 2022 ein weiterer Antrag, in dem eine Arbeitsgruppe (AG) zur Bildung eines Jugendparlaments vorgeschlagen wurde. Dieser Antrag wurde zurückgezogen, da die Zusage für eine AG unter Beteiligung aller Fraktionen und engagierten Jugendlichen gegeben wurde.
Sehr schnell erkannten die beteiligten Jugendlichen die rechtlich zu beachtenden Rahmenbedingungen. Sie begannen mit der Erarbeitung eines richtigen Projektes in Zusammenarbeit mit der KGS und signalisierten, zunächst (nur) ein beratendes Mitglied im Jugendausschuss etablieren zu wollen.
Trotzdem legten plötzlich zwei Fraktionen einen anderslautenden Antrag vor, der nur sehr schwammig war. Wegen der unkonkreten Forderungen verwies der Verwaltungsausschuss den Antrag zurück an den Fachausschuss. Der Bürgermeister und der Ausschussvorsitzenden versäumten es aber, ihn ordnungsgemäß auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu bringen. Dies erfolgte dann erst in der Ausschusssitzung. Mehr als peinlich und vielleicht an dieser Stelle schon erkennbar halbherzig. So verlief dann auch die Beratung im Ausschuss. Erschreckend war, dass trotz aufgezeigten rechtlichen Vorgaben lieber über unverbindliche Lösungen gesprochen wurde.
Und obwohl aus der AG schon realistische und gute Ergebnisse vorlagen, wurde in der Ratssitzung wieder nur über eine unverbindliche Umsetzung gesprochen und letztlich so auch beschlossen. Dementsprechend soll lediglich eine völlig überflüssige Formulierung in die Geschäftsordnung eingefügt werden. Überflüssig deshalb, weil das, was da als "erster Schritt" für eine Beteiligung der Jugend verkauft wird, letztlich gemäß § 62 NKomVG schon möglich ist. Und soll zukünftig der Ausschuss jedes Mal beschließen, dass ein anwesender Jugendlicher, wie jeder andere Einwohner auch, zum Gegenstand der Beratung gehört werden kann bzw., darf? Wohlgemerkt - der Ausschuss muss beschließen und nicht der Ausschussvorsitzende wird das dann ermöglichen.
Selbst als die Wählergruppe im Rat (WgiR) erklärt hat, ihr beratendes Mitglied im Jugendausschuss zurück zu ziehen, um ihren Platz für einen Heranwachsenden zur Verfügung zu stellen, wurde trotzdem die unverbindliche Variante beschlossen. Die WgiR wollte erreichen, dass eine echte Beteiligung mit der Möglichkeit der Mitsprache im Ausschuss möglich wird. Doch die Ratsmehrheit wollte es beim Anhörungsrecht belassen und beschreibt es beschönigend als "ersten Schritt". Die Erklärung des Bürgermeister, dass sich andere Gemeinden mit dem Thema Jugendbeteiligung noch nicht befassen würden, verdeutlicht mit Blick auf die am 11.07.23 im Harz Kurier erschienene Berichterstattung über einen Jugendkongress mit Workshops in Osterode nur, wie unseriös mit dem Engagement der Jugendlichen umgegangen wird.
Zusammenfassend und auch mit Blick auf den Umgang mit den Ortsräten ist bei der WgiR der Eindruck entstanden, dass echte Bürger- und Jugendbeteiligung und schon gar nicht eine Art Jugendparlament/Jugendrat/Jugendkongress in Bad Lauterberg erwünscht ist. SCHADE!!
So wurde ein sogenannter "erster Schritt" getan, ohne einen Fortschritt zu wollen. Man könnte auch sagen: "Wind um nichts!" Das ist das Ergebnis von rückblickend 10 Monaten Beratung, einer Vereinbarung und zwei Beschlüssen zum Thema Jugendbeteiligung. Hoffentlich lassen sich die jungen Leute nicht entmutigen und arbeiten trotzdem engagiert an ihrem Projekt weiter.
Pressemitteilung Nr. 21 der Wählergruppe im Rat vom 20.07.2023