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"Dr. Gans zieht Zwischenbilanz zum Stadtleitbild"

Stellungnahme des ehemaligen Projektleiters „Stadtleitbild der Stadt Bad Lauterberg im Harz“ Stadtkämmerer i.R. Werner Ritter zu dem Pressebericht und Kommentar vom 29.12.2015 in der im Landkreis Osterode erscheinenden Tageszeitung

Vorausgehend einige Ausführungen über Sinn und Zweck eines Stadtleitbildes.
Durch die Umstellung auf das neue Kassen- und Rechnungswesen (NKR) war für die Stadt Bad Lauterberg im Harz im Jahr 2011 die Erarbeitung und Aufstellung ei-nes Stadtleitbildes zwingend erforderlich, um eine zielorientierte Steuerung der Verwaltung bei der Haushaltsplanung und –ausführung zu ermöglichen.

Hierbei geht es auch um ein Instrument zur Steuerung der Gesamtentwicklung einer Stadt, welche die gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Entwicklung beinhaltet. Die Stadtentwicklung steht durch gesellschaftliche Tendenzen wie z. B. dem demographischen Wandel, die Globalisierung, der Verankerung der Nachhaltigkeit auf der lokalen Ebene sowie durch neue Beteiligungskultur (Bürgerbeteiligung) vor neuen Herausforderungen.

Eine Lokale Nachhaltigkeitsstrategie (zum Beispiel ein Stadtleitbild und Stadtentwicklungsprogramm) besteht aus einer Vision, einem Leitbild mit konkreten Zielen, einem Entwicklungs- bzw. Aktionsprogramm mit Maßnahmen und einem dynami-schen Managementzyklus für die Umsetzung, welche zur Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität einer Kommune führen. Ziel ist es, die „am besten geeignete Strategie“ für die Zukunftsfähigkeit (bzw. Nachhaltigkeit) der Kommune zu entwickeln, umzusetzen, fortzuschreiben und regelmäßig zu überprüfen (Review/Monitoring).

Insofern handelt es sich bei der Zwischenbilanz von Bürgermeister Dr. Gans folge-richtig um einen Rechenschaftsbericht über ein verantwortungsvolles Verwaltungshandeln auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 30.06.2011.

Die hierzu erfolgten Kommentierungen der Redakteurin der kreisweit erscheinenden Tageszeitung bedürfen in diesem Zusammenhang jedoch einer Richtigstellung, da sie offensichtlich auf mangelndem Hintergrundwissen basieren.
Als ehemaliger Projektleiter des Projektes "Stadtleitbild der Stadt Bad Lauterberg im Harz" möchte ich gern dazu beitragen, dieses offensichtliche Informationsdefizit auszugleichen.

Das Stadtleitbild der Stadt besteht zum einen aus der Darstellung der Leitbildinhalte, die sich in der entsprechenden Broschüre "Stadtleitbild" wiederfinden und welche offensichtlich ausschließlich als Grundlage der erfolgten Kommentierungen gedient hat. Sich allein hierauf zu beziehen, ist zu kurz gesprungen.
Ein weiterer und maßgeblicher Teil des Stadtleitbildes ist die auf 62 Seiten erfolgte Projektdokumentation, die zahlreiche Handlungsempfehlungen der Projektgruppenmitglieder an Rat und Verwaltung enthält. Nur zusammen betrachtet ergibt sich ein komplettes Bild.

Durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde von Anfang an auf Bürgernähe bei der Entwicklung der Ziele Wert gelegt. In den 5 Themenfeldern arbeiteten insgesamt 34 Personen von Beginn an mit. Hierunter namhafte Personen aus allen Bereichen der örtlichen Gemeinschaft, welchen persönlich in der vorgenannten Projektdokumentation der ausdrückliche Dank von Rat und Verwaltung ausgesprochen wurde.

Nach insgesamt 5 Politik-Workshops, einer konstituierenden Sitzung und 5 nachfolgenden Sitzungen einer Lenkungsgruppe (bestehend aus Ratsmitgliedern und Verwaltung) und zahlreichen Zusammenkünften der Themengruppen, in der hauptsächlich Bürger und Bürgerinnen vertreten waren, sowie eines Bürgerforums stand das Ergebnis der Erarbeitung eines Stadtleitbildes fest.

Die Stadt wurde in hervorragender Weise durch die arf GmbH aus Hannover bei der Umsetzung der einzelnen Projektphasen (Strukturierungsphase, Entwicklungsphase, Verbindlichkeits- und Umstellungsphase sowie abschließendes Bürgerforum) begleitet.
Abschließend bleibt noch darauf hinzuweisen, dass durch die arf GmbH in akribischer Arbeit die wirtschaftliche Entwicklung der Region und des demografischen Wandels in der Stadt in den nächsten 20 Jahren ermittelt und dokumentiert wurde. Somit dürften alle Ratsbeschlüsse, die auf der Grundlage dieser Dokumentation der demografischen Entwicklung beruhen, gerichtsfest sein und nicht zu entsprechenden Beanstandungen führen können.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass ausreichende Recherche zu einem Thema zwangsläufig "geistiges Froschhüpfen" verhindern kann.

Werner Ritter

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