DGB-Ortsverband Bad Lauterberg – „Freiwillige Leistungen der Kommunen oder Pflicht zur öffentlichen Daseinsfürsorge“
Bad Lauterberg (dgb). In der ersten Sitzung des DGB-Ortsverbandes Bad Lauterberg im neuen Jahr befassten sich die Gewerkschaftler mit dem Thema: "Freiwillige Leistungen der Kommunen oder Pflicht zur öffentlichen Daseinsvorsorge".
Einleitend machte der DGB-Orts- und Kreisverbandsvorsitzende Klaus-Richard Behling, in seinem Referat klar, dass es nicht darum gehe Schuldzuweisungen auszusprechen, sondern aus gewerkschaftlicher Sicht Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Kommunen Wege aus ihrer Finanznot finden und ihre Infrastruktur weiterhin instand halten können. Gerade auch in unserer Region, so Behling, haben sich für die Menschen bereits merkbare Veränderungen eingestellt. So werden Sparpakete geschnürt, die durch Wegfall sogenannter freiwilliger Leistungen, wie zum Beispiel Streichungen der Mittel für die öffentliche Jugendpflege, geplante Schließungen von Schulen und Sporthallen oder Schaffung größerer Kita-Gruppen um Personal und Geld einzusparen, eine Absenkung von Standards kommunaler Leistungen bedeuten. Dies lehne der DGB eindeutig ab. Öffentliche Dienstleistungen und Angebote sind nicht nur eine Vorsorge für die Zukunft, sondern auch eine erforderliche Zukunftsinvestition. Immer wieder hört man hierbei den Satz: "Wer soll denn das bezahlen?" Hier sollte man zunächst einmal festhalten, stellte Behling fest, dass die niedersächsischen Kommunen nicht über ein Ausgaben-, sondern eher über ein Einnahmeproblem verfügen. Bund und Länder unterstützen die Kommunen, bei der Finanzierung ihrer Aufgaben, deutlich zu gering. So habe, wie eine Studie der Deutschen Friedrich-Ebert-Stiftung belege, im Jahr 2012, bei den Kommunen ein Investitionsbedarf von 25,0 Milliarden Euro bestanden. Tatsächlich investiert wurden aber lediglich 18.7 Milliarden Euro. So bestand allein 2012 ein Investitionsrückstand in Höhe von 6,3 Milliarden Euro. Eine progressiv ausgestaltete Einkommenssteuer, höhere Besteuerung von Kapitalerträgen, eine gerecht ausgestaltete Vermögenssteuer, sowie ein deutlich höherer Erbschaftssteuersatz, würden soviel Mittel in die öffentlichen Kassen spülen, dass die Kommunen ihrem gesetzlichen Auftrag auch wieder gerecht werden könnten und als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, als Arbeitgeber und Auftraggeber für Handwerk und Baubranche fungieren könnten. Aufgaben, für welche Bund und Länder zuständig sind, sollten im Sinne des Konnexitätsprinzips, also nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt die Rechnung ", auch ausschließlich von diesen finanziert werden. Selbst Wirtschaftsexperten empfehlen, die Städte und Gemeinden stärker von Sozialausgaben zu entlasten. Nur so lasse sich das verfassungsmäßige Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht weiter aushöhlen, stellte Behling fest. Das Leben muss dort finanziert werden, wo es auch stattfindet. Dazu gehöre jedoch nicht zuletzt, dass die kommunalen Verantwortungsträger vor Ort sich nicht mit Lockmitteln, wie einmaligen Entschuldungshilfen, zu Frieden geben, sondern von Bund und Ländern vehement greifbare Investitionspakete einfordern. Allein um den laufenden Bedarf zu decken, müssten die kommunalen Investitionen in Straßen, Schulen oder Kitas jährlich um ein Drittel steigen. Ein gewerkschaftspolitisches Kernthema, welches uns sicherlich noch länger begleiten wird, resümierte Behling. Im Anschluss diskutierten die Gewerkschaftler und Sitzungsteilnehmer lebhaft über das genannte Thema. Jedoch war man sich einig: Nach wie vor habe die öffentliche Hand eine Pflicht zur nachhaltigen Daseinsvorsorge für seine Bürgerinnen und Bürger.