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DGB-Ortsverband Bad Lauterberg – „Entgeltgleichheit – Faires Entgelt für Frauen“

  • DGB-Kreis- und Ortsverbandsvorsitzenden Klaus Richard Behling
  • hochgeladen von Bernd Jackisch

Bad Lauterberg. In der vergangenen Novembersitzung des DGB-Ortsverbandes Bad Lauterberg nahmen die Gewerkschaftler einmal die Lohngerechtigkeit bei Frauen in den Fokus. Unter dem Motto: „Entgeltgleichheit – Faires Entgelt für Frauen“ trug der DGB-Kreis- und Ortsverbandsvorsitzende, Klaus Richard Behling, das Problem an die Sitzungsteilnehmer heran. Durchschnittlich bekommen Frauen in Deutschland ungefähr 21 % weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen, stellte Behling zu Beginn seines Vortrages fest. Dies sei eine „schreiende Ungerechtigkeit“, die mit nichts zu begründen sei. Weder DGB und seine Einzelgewerkschaften, noch Betriebs- und Personalräte, unterstellen per se den Betrieben und Unternehmen Frauen bewusst schlechter stellen zu wollen. Allerdings zeigt die Praxis, dass es oftmals doch anders ist. Dort wo Tarifverträge gelten, Betriebs- und Personalräte über deren Umsetzung wachen, ist die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen deutlich kleiner, als in nicht tarifgebundenen Unternehmen. Dort herrscht oftmals ein sogenanntes „Nasenprinzip“ vor, nach welchem Bezahlung nach Tätigkeit und Qualifikation auf der Strecke bleibt. Insbesondere Frauen die „Verlierer“ sind. Auch bei der Teilzeitbeschäftigung liegen die Frauen vorn, obwohl viele gern Vollzeit arbeiten wollen. So wird immer behauptet, dass viele Frauen freiwillig Teilzeit arbeiten, weil sie sich lieber um Kinder und Familie kümmern möchten. Das ist falsch, so Behling. Der DGB hat festgestellt, dass rund 1,5 Millionen Frauen gern länger und in Vollzeit arbeiten würden. Auch die Behauptung, dass Frauen, die Arbeiten, lediglich einen Zuverdienst suchen, von einem Teilzeitverdienst nicht leben müssen, entspricht nicht der Realität. Zwei Drittel der Teilzeitbeschäftigten bestreiten ihr eigentliches Haupteinkommen durch Teilzeit-Arbeitsstellen. Überwiegend Frauen. Am Beispiel des Einzelhandels lässt sich die Problematik am ehesten verdeutlichen. Über 60 % der dort Beschäftigten sind Frauen. Diese sind eigentlich die „Haupternährerinnen“ ihres Haushalts und müssen maßgeblich das Familieneinkommen verdienen. Trotzdem haben sie nur Teilzeitstellen. Hier müsse man sich Gedanken machen, die Frauen aus dieser „Teilzeitfalle“ heraus zu holen, mahnt Behling. Unter der Zielvorgabe „Entgeltgleichheit“ wird eine gesetzliche Regelung immer notwendiger. Ein Lohngerechtigkeitsgesetz kann hier Abhilfe schaffen. Ohnehin sehe auch der Koalitionsvertrag die Einführung eines solchen Gesetzes vor. Eine existierende Lohnlücke von 21 Prozent ist mit nichts begründbar und muss gegebenenfalls mit einer gesetzlichen Regelung minimiert werden. Bereits das Mindestlohngesetz hat die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können. In einem solchen Gesetz sollte ein individuelles Auskunftsrecht für alle Beschäftigten, eine Berichtspflicht des Arbeitgebers an seine Beschäftigten und eine Regelung zur Erlangung notwendiger Informationen enthalten sein. So schafft man nicht nur mehr Transparenz, sondern eine gesetzliche Regelung zur Verbesserung der Gesamtproblematik. Selbst die Bundesfamilienministerin erachtet ein solches Gesetz für sinnvoll. Schluss mit geschlechterspezifischen Lohnlücken, faires Entgelt für alle. Im Anschluss an das Referat Behling, schloss sich eine aktive Diskussion zum Thema an.

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