Beide Schulen haben eine Existenzberechtigung!
Leserbrief zu den kürzlich in der Presse veröffentlichten Beiträgen zum Thema Schulschließungen
Natürlich kann man die Materie um die geplanten Grundschulschließungen in Bad Grund und in Barbis nicht deckungsgleich nebeneinander stellen.
Aber das Urteil des Verwaltungsgerichts im Fall Bad Grund zeigt auf jeden Fall auch, dass ein von der Verwaltung oder einer Ratsmehrheit geplantes Vorhaben nicht "in Beton gemeißelt" sein muss und sollte der Interessengruppe "Für eine gute Schule" und den klagenden Eltern wieder Hoffnung geben. Persönlich bin ich der Auffassung, dass man politische Entscheidungen überdenken muss, wenn sich neue Gegebenheiten einstellen.
Und so ist das auch in Bad Lauterberg der Fall. Dabei geht es nicht darum eine Grundschule der Anderen vorzuziehen. In Anbetracht neuer Verhältnisse haben beide Schulen eine Existenzberechtigung. Bad Lauterberg und Barbis. Denn auch die vermehrt zu uns kommenden Flüchtlingskinder haben ein Recht auf Bildung, sogar eine Schulpflicht und die von der Verwaltung vorgestellten Zahlen bezüglich der in den kommenden Jahren einzuschulenden Kinder sind durchaus hinterfragenswert.
Auch durch vermutbare Zuzüge von Eltern aus dem immer teurer werdenden Göttinger Umland könnte die Anzahl der Einzuschulenden merklich steigen.
Nur durch kleine Klassen kann die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte gesenkt, die Qualität in der Bildung gehalten und verbessert werden.
Und das Land Niedersachsen schafft sogar zusätzliche Lehrerstellen.
Insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund oder einem Inklusionszusammenhang ein wichtiger pädagogischer Aspekt: Kleine Lerngruppen. Bei der jetzigen Bad Lauterberger Schulpolitik lässt sich nicht erkennen, dass ein Schulkonzept den aktuellen Gegebenheiten angepasst bzw. dahingehend verbessert werden soll. Das "Sparpaket" lässt grüßen.
Klaus Richard Behling,
Bad Lauterberg