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Anträge zur Fortentwicklung der Stadt Bad Lauterberg im Harz

Bad Lauterberg. „Wo bleibt die Aufbruchsstimmung in unserer Stadt sowie der erkennbare Wille, wichtige Aufgaben anzupacken oder zumindest eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung in Angriff zu nehmen?“, diese Fragen beschäftigt die Wählergruppe im Rat (WgiR) und sie hat deshalb für die nächste Ratssitzung verschiedene Anträge vorgelegt. Ziel soll es sein, Impulse für wichtige Zukunftsthemen zu geben

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Themen wie:
• Feste Budgetierung im Haushaltsplan für Ortsräte, wie in der Hauptsatzung vorgesehen

• Überarbeitung des Stadtleitbildes als Grundlage der Stadtentwicklung sowie Finanzplanung

• Beginn einer kontinuierlichen Straßeninstandhaltung und -sanierung

• Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung

• Instandsetzung und Modernisierung der Sirenen

• Entwicklung einer ökologischen, regionalen Energieversorgung – unter Einsatz der/des neuen Klimaschutzbeauftragten

• Informationsgespräch mit einem Landesbeauftragten für Interkommunale Zusammenarbeit

• Annahme einer Grundstücksschenkung

stehen dabei im Vordergrund. Mit den genannten Themenfeldern sollen perspektivisch Bereiche angefasst, abgewogen und ggf. für eine zukunftsfähige Entwicklung genutzt sowie eine öffentliche Diskussion darüber anstoßen werden.

Budgetierung im Haushaltsplan für Ortsräte und Überarbeitung des Stadtleitbildes

Das Gremium "Ortsrat" soll die Interessen der Ortsteile gegenüber der gesamtstädtischen Verwaltung und dem Hauptorgan der Stadt, also dem Stadtrat vertreten. Zur Aufgabenerfüllung bedarf es ein finanzielles Budget - egal in welcher Höhe. Auch die Zahl 0 ist eine Zahl und muss nachgewiesen werden, so hat es der Bürgermeister erst kürzlich angemerkt. Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ist verankert, dass Ortsräten im Rahmen der Haushaltssatzung für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen sind. Die Etathoheit liegt dafür zwar beim Rat (nicht bei der Verwaltung!), aber es wäre unzulässig, den Ortsräten jegliche Haushaltsmittel zu verweigern.

Auch deshalb ist die WgiR der Meinung, dass ein Budget der Ortsräte auch im Haushalt abgebildet sein muss.

Es einfach mit der Begründung: Wenn sie Geld für einen Blumenstrauß brauchen, können sie es ja vom Etat des Bürgermeisters bekommen.", abzutun, ist nicht angemessen.
Eine Einwohnerbefragung in Bad Lauterberg hat ergeben, dass die Einführung von Ortsräten gewollt ist. Wenn es die Verwaltung und der neue Bürgermeister trotz gestellter Anträge seit Jahren nicht geschafft hat, sich auf die Einarbeitung von Budget für die Ortsräte vorzubereiten und jetzt, fast fünf Monate nach der Wahl der ersten Ortsräte in Bad Lauterberg, zeitliche Gründe vorgibt, warum das noch nicht geschehen ist, dann ist das schon traurig.
Im vorliegenden Haushaltsentwurf sind jedenfalls unsere Ortsräte nicht sichtbar mit einem Budget erkennbar, nicht einmal mit der Ziffer 0 abgebildet. Das ist nach Ansicht der WgiR seitens der Verwaltung und des Bürgermeisters den neu gewählten Ortsräten gegenüber respektlos. Respektlos eben deshalb, weil die Etathoheit beim Rat liegt und dieser hätte so rechtzeitig gefragt werden müssen, dass eine Einarbeitung von etwaigen Budgets noch möglich gewesen wäre. Die jetzige Erklärung der Verwaltung bzw. des Bürgermeisters, dass es nicht anders ginge und der Rat den Entwurf unverändert beschließen müsse, da man sonst lange handlungsunfähig sei, zeugen nur von eigenen Nachlässigkeiten. Das im Vorbericht darauf hingewiesen wird, dass keine zusätzlichen Mittel aufgenommen werden, jedoch die Ortsbürgermeister ihre „Blumengeschenke“ über die Verwaltung beziehen können, macht Ortsbürgermeister zu Bittstellern und sollte anders geregelt werden. Auch deshalb ist es aus Sicht der WgiR sinnvoller, für die Ortsräte ein Budget unter Berücksichtigung einer Pro-Kopf-Berechnung mit entsprechenden Produktkonten einzurichten und sichtbar für Osterhagen, Bartolfelde und Barbis im Haushaltsplan 2022 abzubilden.

Stadtleitbild überarbeiten

Des Weiteren beantragt die WgiR das vorhandene Stadtleitbild zu überarbeiten, um es zukünftig als Grundlage für die Stadtentwicklung zu verwenden. So soll mittelfristig u.a. für etwaige Neubürger und Gäste die Stadt attraktiver und interessanter sowie für die Einwohner entsprechend zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Beispielsweise die Infrastruktur, die Parkanlagen und das Stadtbild sollen dazu entsprechend gestaltet bzw. saniert werden. Das dafür Finanzmittel ziel- und zweckmäßig eingesetzt und vorgeplant werden können, dafür bedarf es einen, von der Mehrheit getragenen Planens, eben das Stadtleitbild als Grundlage. Wie bisher Projekte, wie z.B. den Kirchplatz in Osterhagen in Verbindung mit Fördermittel in Angriff zu nehmen, bereits Vermessungskosten und Zeit zu investieren, sich dann aber aufgrund eines Fehlers bei der Beantragung der Fördermittel seitens der Verwaltung wieder davon zu distanzieren, um es mit einem anderen Projekt neu zu versuchen, ist nicht zielführend.
Wenn wir endlich zukunftsorientiert unsere Stadt entwickeln wollen, braucht es dafür einen Bauplan - ein Stadtleitbild.

Weitere Berichte zu den Anträgen an den Stadtrat folgen noch!

Pressemeldung Nr. 4 der Wählergruppe im Rat vom 5.4.2022

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5 Kommentare

Und zu dem Bauleitplan fällt mir auch noch was ein: Wenn man mal zwischendurch eine Bestandsaufnahme macht, dann muß man vor allem erst einmal feststellen, dass die Stadtverwaltung in der jüngeren Verangenheit den Kurort Bad Lauterberg zunichte gemacht hat. Der ist nämlich hin. Wieso? Weil man das durch Fachwerk geprägte Leitbild der Stadt über das inkompetente Bauamt(ich möchte von Korruption hier nichts gesagt haben) und dem kompletten  Abbau der Parkanlagen, des grünen Gürtels der Stadt, den Garaus gemacht hat.Wenn eine Stadtbverwaltung zuläßt, dass die gesamten Wanderwege eines Kurortes (die Kneipp Kur steht unter UNESCO-Kulturerbe) ersatzlos abgeholzt und mit Totholz zugeschüttet werden, dann ist das das Ende des Kurortes, weil dieser dann dazu nicht mehr geeignet ist. Mit den Bäumen haben Sie den Sauerstoffmantel der Luftkurorte nämlich gleich mit abgeholzt. Hier ist Ende im Gelände. Diese fatal e Entwicklung muß man der neuen Bauleitplanung zugrunde legen, wenn man reell planen möchte. Was heißt das übersetzt? Sie müssen erst einmal eine Entscheidung darüber treffen, wie es mit dem abgeholzten ältesten Kneipp Heilbad Niedersachsens denn weitergehen soll? Das ist der springende Punkt der Bauleitplanung für diesen Ort. Es muß eine Entscheidung getroffen werden, ob der Kurort fortbesteht und damit wiederhergestellt wird, weil er nämlich kaputt ist. Oder aber, ob man andere Wege geht. Die Wälder dürften aber auch im Hinblick auf den allegmeinen touristischen Wert der Stad von maßgeblicher Bedeutung gewesen sein, davon hängt der gesamte Harz ab. Der Tourismus-Standpunkt Bad Lauterberg ist zerstört.Es gibt zwei Möglichkeiten: (Teil-)Sanierung oder Abkehr vom Kurbetrieb und Tourismus als Wirtschaftszweige. Kostentechnisch ist beides ein Fiasko. Im Innenstadtbereich müßte man vor allem eine Bestandsaufnahme der alten Fachwerkstrukturen "im Zusammenhang" mit dem Stadtbild tätigen, um die Bausünden als solche entweder zu benennen oder aber als neues Bauleitbild festzusetzen. Dann man den rest der Fachwerkhäuser auch noch abreißen und mit Neubauten ersetzen, wie in der Vergangenheit geschehen. Ganz wichtig ist dabei eine Bestandsaufnahme der Tourismuszahhlen der letzten Jahrzehnte. Bei dieser Bestandsaufnahme muß unterschieden werden zwischen Kneipp Tourismus und aggressivem Tourismus, da beide Formen nur schwer kombinierbar sind.Der Mittelpunkt der Planung sollten die ansässigen Wirtschaftsbetriebe sein: Diese sind der Motor der Stadt; zu früheren Zeiten waren das in der Gesamtmasse auch Kurbetriebe, Harzklub und Kneippverein als Bestandteile der Kurstadt.

Das Bauamt Bad Lauterberg kann deratige Planungen nicht durchführen. Dort hat man schlichtweg keinen Plan.

Fazit : Lauterberg muß abreißen. Entweder alte Gebäude oder neue "Bausünden". Unreflektierte Städtebauförderung in alten Kurstädten war der größte Fehler, den man im gesamten Südharz beobachten kann. Dazu gehört die Zerstörung der zusammenhängenden Baustrukturen der Innenstädte, die von grünen Gürteln umgeben waren, um die Luftqualität der Luftkurorte zu erzeugen. Die Planung der Innenstadt hängt folglich unmittelbar mit der Planung der Grünzonen zusammen. Die Grundentscheidung der Städteleitplanung muß daher erst einmal darauf abzielen eine Entscheidung über den Fortbestand des Kurortes Bad Lauterberg zu treffen. Die Bauleitplanung muß folglich in Absprache mit den Forstämtern erfolgen, die den jetzigen Zustand herbeigeführt haben. Wir reden hier von Uneso Weltkulturerbe. Aus meiner Sicht haften die Forstämter der Gemeinde für die Zerstörung des Kurortes a.) durch die Veränderug der Luftqualität b.) durch die ästhetische Verunstaltung .
Diese Ausführungen gelten 1:1 für Bad Sachsa und Walkenried.

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