myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Zur Kasse bitte!!!

In vielen Städten gibt es sogenannte (ausgewiesene) „Sanierungsgebiete“ – so auch in Naumburg und Bad Kösen.

Vor wenigen Wochen war in unserem Tageblatt zu lesen, dass eben genau diese Sanierungssatzung „demnächst“ aufgehoben wird. Für Bad Kösen ist diese Aufhebung im Jahr 2020 vorgesehen.

Hier ein Zitat (ein Auszug) des Schreibens der Stadt Naumburg an die Eigentümer im Sanierungsgebiet „Altstadt“ in Bad Kösen:

„Es erfolgten Erneuerungen und Umgestaltungen an Straßen, Plätzen und Grünanlagen. Nicht mehr nutzbare Gebäude konnten zurück gebaut, historische Gebäue als auch sanierungswürdige Bebauungen saniert und erhalten werden. Die Summe der durchgeführten Maßnahmen trägt zur Erhöhung der Bodenwerte im Sanierungsgebiet bei, somit auch Ihres Grundstückes.“

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich schon über diesen einen Absatz im Schreiben lachen…

Seitdem ich dieses Haus gekauft habe, wurde hier absolut gar nichts getan, was die Anwohner nicht selbst bezahlt hätten. Auch vor „meiner Zeit“ wurde wenig bis gar nichts getan.

Oh ja, die Straße wurde erneuert – dafür allerdings haben die Vorbesitzer meines Hauses Straßenausbaubeträge gezahlt, ebenso für die Kanalisation u. ä.
Wofür werden wir nun hier genau zur Kasse gebeten? Dem Inhalt des Schreibens ist nichts Genaues zu entnehmen – aber das kennt man ja…

Weiter im Text: „Die Aufhebung der Sanierungssatzung ist für 2020 vorgesehen. Die Stadt Naumburg (Saale) ist nach den Regeln des besonderen Städtebaurechts im Baugesetzbuch (BauGB) §§ 136 ff nach Aufhebung der Sanierungssatzung gesetzlich verpflichtet, Ausgleichsbeträge gemäß § 154 BauGB von den Grundstückseigentümern zu erheben.

Mit Beschlussfassung des Gemeinderates am 13.06.2018 besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages. Es handelt sich dabei um den Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Zahlung des Ausgleichsbetrages bereits vor Aufhebung der Sanierungssatzung unter Gewährung eines Abschlages von 10 %.“
(da ich zitiert habe, müssen Rechtschreibfehler natürlich genauso übernommen werden)

„Die vorzeitige Erhebung hat den Vorteil, dass diese finanziellen Mittel für weitere, noch nicht umgesetzte Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Altstadt“ eingesetzt werden können, somit sowohl der Stadt als auch den Grundstückseigentümern zugutekommen.“

…Vorteile ohne Ende – nur für wen genau???????

Googelt man einzelne Paragrafen des BauGB, findet man auch Sätze hinsichtlich der vorzeitigen Ablösung dieses Ausleichsbetrages.
Dort kann man sinngemäß nachlesen, dass eben Abschläge (hier 10 %) gewährt werden, wenn man die Ausgleichsbeträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums zahlt. Soweit – so gut – oder auch so schlecht, denn die genannten Summen sind „ca.-Beträge“. Wenn man aber „augenscheinlich“ Geld sparen will und weit „vor Fälligkeit“ zahlt, hat „es sich erledigt“ – selbst wenn letztendlich niedrigere Beträge „rauskommen“. Toll, oder???

DAS steht natürlich nicht in dem Schreiben der Stadt Naumburg an die Eigentümer!

Schlussendlich ist es so, dass wir zwar im Sanierungsgebiet wohnen, allerdings nicht in der Altstadt!

Ich habe zwei „Vorabinformationen“ erhalten – eine für das Hausgrundstück und eine weitere für den Garten. WAS bitte wird seitens der Stadt Naumburg für mein Gartengrundstück getan (wobei ja schon für das Hausgrundstück nichts getan wurde)???

Hinzu kommt, dass mein Gartengrundstück Jahr für Jahr „schrumpft“ – einerseits ganz gemächlich aufgrund der laufend vorbeifahrenden Boote, Kanus usw. und eher heftig durch die Wellen des wendenden Motorbootes.
Diese Tatsache allerdings findet absolut keine Beachtung.

Da wird seitens der Stadt Naumburg ein "regelrechtes Aufhebens" bezüglich des Kirschfestes - und vor allem des "WELTERBES" gemacht, andererseits aber wird bis zum "Gehtnichtmehr" gejammert.

In einem Artikel des Naumburger Tageblatts werden die Hauseigentümer der Stadt Naumburg in die Pflicht genommen, WEIL das Sanierungskonzept umgesetzt wurde und die Bad Kösener Hauseigentümer werden in die Pflicht genommen, OBWOHL das Sanierungskonzept NICHT umgesetzt werden konnte, da Bad Kösen (O-Ton Naumburg) angeblich damals schon pleite war und deshalb die mit dem Sanierungskonzept in Zusammenhang stehenden Fördermittel nicht gewährt werden konnten.

DAS nenne ich mal Gleichberechtigung!

Weitere Beiträge zu den Themen

Bad KösenSanierungskonzept

21 Kommentare

Das Zitat stammt von Gabi, Renate. Andreas stimmte dem zu.
Vielen Dank für die Wünsche für einen schönen Tag. Der war heute irgendwie verhext. Naja, hab ihn rumgekriegt. ;-)))

Wir müssen mal wieder quatschen, Renate.

das stimmt, Tina

Das kriegen wir schon hin, gell?

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite

Themen der Woche

Zaunkönig im GartenNatur-pur

Meistgelesene Beiträge