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Vereinspauschale 2020

Versendung der Anträge der Vereinspauschale 2020

Sportvereine, die Mitglieder des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) sind oder einer Dachorganisation außerhalb des BLSV angehören, können für den außerschulischen Sport Zuwendungen des Staates erhalten. Der Antrag für die Vereinspauschale wird im Januar an die Vereine und Gemeinden versendet. Der Antrag muss bis spätestens Sonntag, 1. März 2020, beim Landratsamt Augsburg gestellt werden. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Richtlinien und eine Übersicht der anerkannten Übungsleiterlizenzen können auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eingesehen werden. Antragsformular, Anlage zum Antrag und Erläuterungen finden Sie auf der Homepage www.landkreis-augsburg.de/sport.

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