Förderung der aktiven Jugendarbeit
Frist für Sportjugendförderungszuschuss wird bis 15. August verlängert
Der Haushalt des Landkreises Augsburg sieht auch in diesem Jahr finanzielle Mittel für die Sportjugendförderung vor.
Die Gewährung des Zuschusses richtet sich nach den am 1. Januar 2000 erlassenen Richtlinien. Sofern die Sportvereine alle Fördervoraussetzungen erfüllen, kann der Zuschuss beim Landratsamt Augsburg beantragt werden. Der Antrag ist im Original zu unterschreiben und bis spätestens 15. August 2015 einzureichen.
Antrag und Richtlinien finden Sie hier.