Wer möchte „Rollstuhlgeeignete Gaststätte“ im Landkreis Augsburg werden?
Bewerber aus der Gastronomie für inklusives Projekt gesucht
Die UN-Konvention für das Leben von Menschen mit Behinderung rückt seit ihrer Verabschiedung 2009 den Begriff Inklusion in den Fokus. Im Vordergrund steht das Ziel, dass alle Menschen, egal ob behindert oder nicht, am gesellschaftlichen Leben teilhaben haben können. Ein wichtiger Beitrag dazu ist die Barrierefreiheit, der auch das Landratsamt Augsburg besondere Aufmerksamkeit schenkt.
„Im Aktionsplan Inklusion des Landkreises von 2015 haben wir Anbietern von Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten die Empfehlung ausgesprochen, ihre Angebote möglichst barrierefrei zu gestalten. Denn insbesondere für Rollstuhlfahrer sind eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung und der Besuch von Gaststätten und Restaurants keine Selbstverständlichkeit. Schließlich führen allzu oft Stufen in ein Gebäude oder es ist keine barrierefreie Toilette vorhanden. Deshalb bin ich froh, dass wir drei Personen gefunden haben, die sich die Voraussetzungen in den Gaststätten und Lokalen in unserer Region genauer anschauen“, so Landrat Martin Sailer.
Peter Baumeister, Werner Mittelbach und Georgine Miehle-Zesch sind Mitglieder der Audit-Gruppe „Barrierefreier Landkreis“, selbst Rollstuhlfahrer und damit sozusagen Botschafter in eigener Sache. Inzwischen haben sie bereits neun Lokale mit dem Etikett „rollstuhlgeeignet“ ausgezeichnet. „Bei Ihren Besuchen überprüfen unsere Tester die Rollstuhleignung anhand einer Checkliste, die sich an den DIN-Normen zur Barrierefreiheit orientiert“, erklärt Eva Kurdas, Behindertenbeauftragte des Landkreises Augsburg.
Denn als rollstuhlgerecht gelten Gaststätten nur, wenn
- der Eingang stufenlos erreichbar ist,
- die Eingangstüre mindestens 90 cm breit ist,
- die Eingangstüre leicht zu öffnen ist,
- die Bewegung innerhalb des Gebäudes stufenlos möglich ist,
- es ausreichend Bewegungsfläche im Gastraum gibt,
- sich die Tür bei der Behindertentoilette nach außen öffnen lässt,
- es eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m vor dem WC-Becken gibt,
- das WC-Becken mindestens einseitig seitlich anfahrbar ist,
- das WC-Becken beidseitige Stützklappgriffe hat.
„Außerdem können die Gastronomiebetriebe noch zusätzlich Hilfen wie automatisch öffnende Türen einbauen, um ihren Gästen den Besuch einfacher zu gestalten“, ergänzt Lisa Manhart, Mitarbeiterin des Teams Inklusion. Eine Übersicht aller bereits ausgezeichneten Gaststätten ist auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/inklusion im Bereich des Projektes „Rollstuhlgeeignete Gaststätten“ zu finden. Die Übersicht soll Rollstuhlfahrern die Möglichkeit geben, sich bereits vor ihrem Restaurantbesuch darüber zu informieren, ob ein Lokal für sie geeignet ist oder nicht. „Wir würden uns freuen, wenn sich noch viele weitere Gastronomie-Betriebe freiwillig testen lassen und so den Menschen mit Behinderung in unserer Region den Alltag erleichtern“, fügt Regina Mayer, Fachbereichsleiterin für Soziales Betreuungswesen und Seniorenfragen, an. Interessierte Gastronomen können sich direkt an Eva Kurdas, die Behindertenbeauftragte des Landkreises Augsburg, wenden. Für den Besuch fallen keinerlei Kosten oder Gebühren an und es entstehen auch keine Verpflichtungen, bauliche oder sonstige Maßnahmen zur Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit vorzunehmen. Wer ausgezeichnet wird, kann stattdessen mit der Verleihung des Signets „Bayern Barrierefrei – wir sind dabei!“ der Bayerischen Staatsregierung rechnen.