Was tun mit 20-jährigen Photovoltaik-Anlagen, wenn die EEG-Förderung ausläuft?
Webseminar für Solarpioniere zum Weiterbetrieb von Altanlagen
Wer seine Photovoltaik-Anlage vor dem Jahr 2001 in Betrieb genommen hat, kommt aktuell ins Grübeln: Was soll mit dem umweltfreundlichen Solarstrom vom eigenen Hausdach ab dem kommenden Jahr passieren? Laut Gesetzgeber steht den Betreibern erneuerbarer Energien-Anlagen eine Vergütung für den eingespeisten Strom über 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr zu. Damit fallen allein im Landkreis Augsburg 106 Solaranlagen Anfang 2021 aus der Vergütung, im gesamten LEW-Netzgebiet 365 und bundesweit sogar rund 18.000 Anlagen. Diese Anlagen sind dann „ausgefördert“. Aber was kommt danach? Technisch funktionieren die meisten Photovoltaik-Altanlagen einwandfrei und können noch gut zehn Jahre hohe Erträge liefern. Volkswirtschaftlich wäre es ein enormer Schaden, die Anlagen vom Netz zu nehmen.
Antworten für die Anschlussregelung soll das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) liefern, das sich aktuell in der Überarbeitung befindet. Der bisher vorgelegte Entwurf enthält Möglichkeiten zum Weiterbetrieb dieser sogenannten Ü20-Anlagen. Von Seiten mancher Stromversorger, Direktvermarkter und Speicheranbieter werden nun Lösungen auf dem Markt gebracht oder sind zumindest angekündigt. Auch wenn sich der Gesetzentwurf bis zur Verabschiedung noch verändern kann: Es ist sinnvoll, sich jetzt über die konkreten Möglichkeiten zu informieren:
• Umstellung auf Eigenverbrauch: Wo bisher der Strom ausschließlich ins öffentliche Stromnetz eingespeist wurde, kann nun die Versorgung des eigenen Haushalts priorisiert werden. Allerdings sind dann 40 Prozent EEG-Umlage auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom zu zahlen. Der Eigenverbrauch lässt sich mit einem neuen Batteriespeicher, einem Elektro-Auto oder über die Wärmegewinnung aus Strom (zum Beispiel mit einem geregelten Heizstab oder einer Wärmepumpe) erhöhen. Soll der überschüssige Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden, um sich einen neuen Stromzähler zu sparen, kann am Wechselrichter abgeregelt werden (sogenannte „Nulleinspeisung“).
• Überschusseinspeisung mit Zahlung von 40 Prozent EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch und Verkauf des eingespeisten Stroms an einen Direktvermarkter unter Nutzung eines intelligenten Stromzählers.
• Volleinspeisung: Der Strom wird komplett ins öffentliche Stromnetz eingespeist und über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft unter Nutzung eines intelligenten Stromzählers. Auch der lokale Netzbetreiber kann als Direktvermarkter auftreten, der in diesem Fall zum Marktwert Solar vergüten wird.
• Abbau der alten, ausgeförderten Anlage und Verkauf auf dem Zweitmarkt oder Entsorgung über den lokalen Abfallwirtschaftsbetrieb. Eine neue PV-Anlage kann auf dem Dach errichtet werden, die wieder 20 Jahre Einspeisevergütung erhält und einen EEG-umlagefreien Eigenverbrauch erlaubt sowie bis zu einer Größe von sieben Kilowattpeak auch keinen intelligenten Stromzählers benötigt (sogenanntes „Repowering“).
Welche Variante für Solarpioniere in Frage kommt, ist im Einzelfall zu prüfen und hängt von den vorhandenen technischen und wirtschaftlichen Fragestellungen ab.
Das Landratsamt Augsburg wiederholt aufgrund der hohen Nachfrage seiner Bürgerinnen und Bürger deshalb am Dienstag, 10. November 2020, 18 Uhr, das kostenfreie Webseminar „PV-Anlagen nach Ende der EEG-Förderung - was tun?". Im Webseminar werden anschaulich die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zum Weiterbetrieb von Photovoltaik-Altanlagen vorgestellt und zahlreiche Tipps und Hinweise zur Umsetzung gegeben. Zudem werden organisatorische Punkte wie notwendige Anmeldungen behandelt. Ergänzend wird an Musterbeispielen die Wirtschaftlichkeit mehrerer Lösungsansätze dargestellt. Der Referent wird kurzfristig auf den neuesten gesetzlichen Stand eingehen, zum Beispiel dann, wenn noch eine Aktualisierung des Gesetzesentwurfs veröffentlicht werden sollte. Im Anschluss an die Präsentation können Fragen der Teilnehmer per Chat-Funktion beantwortet werden. Das Webseminar richtet sich vorrangig an Anlagenbesitzer mit Installationsjahr 2003 und älter. Eine verbindliche Anmeldung unter Nennung des Wohnortes sowie des Installationsjahrs und der Größe der PV-Anlage ist unter Telefon 0821 3102 2222 oder per E-Mail an klimaschutz@LRA-a.bayern.de erforderlich. Weitere Informationen für Ü20-Photovoltaikanlagenbesitzer finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter https://www.landkreis-augsburg.de/ue20.
Zusätzliche Unterstützung für die Betreiber rüstiger PV-Anlagen gibt es außerdem von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS). Mit einer eigenen Hotline im Rahmen des Projektes PVLOTSE richtet sie sich an die Zielgruppe und beantwortet Fragen rund um das Auslaufen der EEG-Förderung und die eigene PV-Anlage. Zu erreichen ist die Hotline 030 233 262 10 jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 14 bis 18 Uhr. Die Beratung ist dank einer Förderung des Umweltbundesamtes ebenfalls kostenlos.
Jetzt wo der Steuerzahler nicht mehr für diesen Unsinn aufkommt ist es am Besten die gesamte Anlage auf den Müll zu werfen und eine neue zu beantragen.
So kann der Steuerzahler auch weiterhin ausgenommen werden!