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Vorsicht Abzocke - Lockanrufe und Telefonwerbung

  • Abocke
  • hochgeladen von H. K.

Lockanrufe per Telefon:

Eine freundliche Stimme am Telefon teilt Ihnen freudig mit, dass auf Sie ein großartiger Gewinn gefallen ist, den Sie nur noch bestätigen müssen.
Sie werden gebeten nur eine (sehr teure !!!) 0900er Nummer anzurufen.

Legen Sie sofort auf, denn beim Anruf erwartet Sie eine unendlich lange Warteschleife und statt des Gewinns erhalten Sie nur eine saftige Telefonrechnung.

Versuchen Sie die die Nummer des Anrufers zu notieren und teilen Sie diese der Netzagentur unter 0291-99 55 206 oder http://www.bundesnetzagentur.de mit.

Telefonwerbung:

Werbeanrufe sind nur mit Ihrer Einwilligung erlaubt. Am Besten legen Sie sofort auf. Seit 2009 begehen Werbefirmen, welche gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verstoßen eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße bis 50.000.- € geahndet werden kann.

Wie oben, versuchen Sie die Nummer zu notieren und dann der Netzagentur zu melden.

Auch die Verbraucherzentralen sind gute Ansprechpartner.

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5 Kommentare

Das ist nur eine Seite des kriminellen Sumpfs im Internet, die juristisch m. E. als Betrug angesehen werden kann. Dagegen ist man gegen Pferdehändlertricks, die nicht eindeutig kriminell sind, oft von Versuchen an der Grenze der Kriminalität bedroht.
Sogar der in meinen Augen solide Zeitungsvertrieb der Stiftung Warentest
bedient sich ähnlicher Tricks, um Kunden in einen Abo-Vertrag zu bringen, ohne, dass er das gleich merkt. Ich habe ein Werbeangebot bekommen, in dem ich zunächst Fragen zu meiner Einstellung zum Thema "Online-Shopping" beantworten sollte und zum Dank für meine Mühe sollte ich 2 CDs, eine CD-Tasche und 3 Gratishefte für 4,90 € erhalten. Als bereits Geschädigter habe ich das zweimal durchgelesen und konnte nicht erkennen, dass das mit einem Abo-Vertrag gekoppelt war, so dass ich beinahe darauf eingegangen wäre. Zufällig habe ich auf einem zweiten Blatt, in dem unter der Überschrift "Mitmachen lohnt sich" die Vorteile des Angebots in gut lesbarer Schrift dargelegt wurden, ganz unten einen Absatz in Minischrift, wie sie kleiner kaum geht, gelesen, dass ich die Zeitschrift anschließend laufend geliefert bekomme, wenn ich sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des 3. Heftes abbestelle. Von einem Vertrag und meiner Zustimmung ist keine Rede,
aber ich bin dann praktisch in einen Abovertrag hineingezogen, den ich gar nicht gewollt habe. Warum man das so klein schreibt, dass ein Mensch der nicht in vollem Besitz der Sehkraft ist, das ohne Hilfsmittel nicht lesen kann, bedarf wohl keiner näheren Erläuterung.
Immerhin wird in dieser Minischrift auf das Widerrufsrecht und auf die Möglichkeit der jederzeitigen Kündigung hingewiesen. Dieses Verfahren ist wahrscheinlich juristisch nicht strafbar, aber ein fauler Trick ist es doch, weil Arglose getäuscht werden und so übersehen können und wohl auch sollen, dass sie einen Abo-Vertrag abschließen. - Das ist im Vergleich zu den Tricks der Unterschiebung eines Abo-Vertrages mit zwölfmonatiger unkündbarer Laufzeit, ja noch relativ harmlos. Es zeigt aber, dass man auch bei anscheinend ganz vertrauenswürdigen Anbietern höllisch aufpassen muss.

Guten Tag, zu der Problematik der Lockanrufe gibt es wieder ein aktuelles Urteil. Der BGH hat bestätig, dass Lockanrufe für kostenpflichtige Telefonnummern als Betrug nach § 263 StGB anzusehen ist.

Das Urteil ist hier zu finden: Urteil: Lockanrufe kostenpflichtige Telefonnummern

  • H. K. am 03.06.2014 um 09:34

Danke für den Hinweis

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