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Vereinspauschale muss bis 1. März beantragt werden

Sportvereine, die Mitglieder des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) sind oder einer Dachorganisation außerhalb des BLSV angehören, können für den außerschulischen Sport Zuwendungen des Staates erhalten. Dafür muss der Antrag auf Förderung bis spätestens 1. März 2010 beim Landratsamt Augsburg gestellt werden. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Zuschüsse für Sport- und Schützenvereine für das Jahr 2010 werden nach den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien)“ gewährt.
Der personelle Bereich, beispielsweise die Beschäftigung von Übungsleitern, wird damit gefördert. Die Höhe der jeweiligen Förderung ist davon abhängig, welche Mittel der Freistaat für diesen Zweck zur Verfügung stellt. Die Förderung wird für jedes dem Verein zum Jahresbeginn angehörende Mitglied gewährt (Vereinspauschale). Der Förderbetrag bemisst sich nach der Zahl der Mitglieder sowie der Anzahl der Übungsleiterlizenzen.
Die kompletten Richtlinien können im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/sport abgerufen werden. Die Antragsformulare und nähere Informationen dazu sind den Vereinen sowie den Gemeinden in diesen Tagen zugestellt worden und im Internet ebenfalls unter www.landkreis-augsburg.de/sport unter der Rubrik Merkblätter veröffentlicht.

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