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Tipps für Veröffentlichungen im Internet: Urheberrecht - Vorsicht beim Verwenden fremder Texte, Zitate und Bilder

  • Achtung Copyright! Bilder und Texte - auch im Internet! - sind in der Regel urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach kopiert und weiterveröffentlicht werden.
  • hochgeladen von Alexander Steichele

Liebe myheimatler,

habt ihr auch schon mal irgendwo im Internet oder aus einem Buch oder Magazin eine Textpassage oder ein Bild kopiert und an Freunde oder Verwandte weitergeleitet?
Was privat erlaubt sein kann, kann bei öffentlichem "Weiterleiten", also z.B. bei der Veröffentlichung in einem eigenen Beitrag auf eurem Blog, einem öffentlichen Forum (auch auf myheimat) oder eurer Homepage, teuer werden. Der Grund dafür: Fotos/Bilder und Texte sind, auch wenn es nicht direkt dabei steht, fast immer urheberrechtlich geschützt. Ein korrekter Quellenhinweis schützt nicht davor, dass man bei unerlaubter Verwendung von Texten und Bildern Dritter eine Urheberrechtsverletzung begeht. Auch Bilder und Texte auf Lexika- oder Sammelseiten wie natur-lexikon.com oder marions-kochbuch.de sind kein Allgemeingut, sondern urheberrechtlich geschützt! Verstöße werden oftmals rechtlich mit zahllosen Abmahnungen verfolgt.

Wer nur eigene Texte oder Bilder veröffentlicht, begeht hier keine Rechtsverstöße. Da vielen aber gar nicht bewusst ist, dass sie ggf. gegen geltendes Recht verstoßen und Rechte Dritter verletzen, wenn sie im Internet fremdes Text- oder Bildmaterial verwenden, hier einige wichtige Hinweise für die Nutzung fremder Texte oder Bilder auf öffentlichen Webseiten:

1. Keine fremden Bilder/Texte ohne Genehmigung des Rechteinhabers verwenden!
Ihr dürft ausschließlich eigene Inhalte veröffentlichen oder solche, für deren Verwendung auf eurem Blog, eurer Homepage oder dem von euch genutzten Forum ihr über eine formelle Lizenz oder Erlaubnis des rechtmäßigen Eigentümers verfügt. Das bedeutet: wenn ihr ein Foto/Bild oder einen Text eines Anderen verwenden möchtet, müsst ihr euch von ihm unbedingt vorher eine formelle Genehmigung für die Verwendung auf der entsprechenden Webseite einholen. (Hier geht es zum Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten.)

2. Beim Zitieren immer prüfen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind!
"Aber zitieren darf man doch wohl?" So einfach ist es nicht: Auch das Zitieren fremder Texte ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die alle erfüllt sein müssen.
Insbesondere ist das Zitieren nur erlaubt, wenn das Zitat eigene Ansichten und Gedanken belegt oder unterstützt. Die zulässige Länge darf ebenfalls nicht überschritten werden: u.a. darf ein Zitat nur so lang sein, wie für den Zweck des Zitats unbedingt nötig. Ausschlaggebend ist dabei auch das Verhältnis der Zitatlänge zur Länge des Originaltextes und zur Länge des eigenen Textes.
Zudem muss ein Zitat den unveränderten Wortlaut wiedergeben, als Zitat kenntlich gemacht sein und einen korrekten Quellenhinweis enthalten.
(Hier findet ihr eine hilfreiche Checkliste für korrekte Zitate.)

3. Schon passiert? Urheberrechtsverstöße nicht stehen lassen, wenn ihr schon mal fremdes Material ohne Genehmigung verwendet oder falsch zitiert habt!
Habt ihr auf eurem Blog, eurer Webseite oder einem öffentlichen Forum schon einmal Material Anderer verwendet, ohne vom Rechteinhaber die Verwendungserlaubnis dafür eingeholt zu haben? Oder Texte zitiert, ohne dass dabei die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren? In dem Fall solltet ihr zu eurem eigenen Schutz die entsprechenden Seiten oder Beiträge nochmals überarbeiten und das nicht genehmigte Material entfernen. Da ihr als Blog- oder Webseitenbetreiber oder als Nutzer eines öffentlichen Forums im Regelfall selbst für die von euch veröffentlichten Inhalte verantwortlich seid, könnt ihr nämlich, wenn ihr in euren Veröffentlichungen gegen geltendes Recht verstoßt, rechtlich belangt werden.

Was können die Folgen eines Urheberrechtsverstoßes sein?
Inzwischen gibt es bereits spezialisierte Anwalts-Kanzleien, die Internetforen systematisch nach Verletzungen der Urheberrechte ihrer Mandanten durchsuchen und alle entdeckten Verstöße mit Abmahnungen verfolgen.
Eine Abmahnung geht meist mit Zahlung von Schadensersatz für die ungenehmigte Text-/Bildübernahme einher. Wenn zudem dann noch der Autor nicht genannt wurde, wird oftmals der Schadensersatzbetrag gerichtlich verdoppelt. Die Rechtsanwaltskosten für die Fertigung der Abmahnung sind ebenfalls vom Abgemahnten zu tragen. Das kann dann schnell sehr teuer werden.

Es lohnt sich also in jedem Fall, vor Verwendung fremden Materials genau zu prüfen, ob man keine Rechtsverletzung damit begeht - egal ob auf myheimat oder anderswo auf öffentlichen Webseiten.

Wie wir bei Hinweisen auf Urheberrechtsverstöße vorgehen:
Da myheimat kein moderiertes Forum ist und jeder Nutzer für seine Inhalte selbst verantwortlich ist (siehe u.a. unsere AGB §7), prüfen wir Beiträge und Kommentare nicht regelmäßig. Wenn wir Hinweise bekommen, dass Inhalte von myheimat-Nutzern gegen Gesetze verstoßen, behalten wir uns vor, Beiträge, auch und insbesondere zum Schutz des einstellenden Nutzers, in seine Arbeitsmappe zurückzustellen.

Wir hoffen, wir konnten etwas Aufklärung schaffen!
Habt ihr noch weitere Anmerkungen und Tipps zum Thema oder Fragen dazu? Gerne unten als Kommentar anfügen!

Herzliche Grüße
Euer myheimat-Team

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13 Kommentare

Gerade gesehen:
Wenn in einer Bildunterschrift eine lange Quellenangabe eingetragen wurde, so ragt diese in den Text des Beitrags und wird nicht im "grauen Kasten" umgebrochen.

http://www.myheimat.de/linz-am-rhein/kultur/das-ju...

Mit Firefox.

Hallo Johanna,
danke für den Hinweis. Leider lässt sich das technisch nicht anders lösen, da der Umbruch nach einer bestimmten Anzahl von Wörtern erfolgt.

Danke für diese wichtige Info!

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