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Seit fünf Jahren können sich Frauen auch in der Region für eine vertrauliche Geburt entscheiden

  • Bildtext: Mitglieder in Arbeitskreis „Vertrauliche Geburt“(v.l.n.r.): Christiane Dehne, Gundi Ott-Bauer,
    Susanne Kierok, Elke Gropper-Schumm, Claudia Reithmeier; Gisela Starringer-Rehm, Stefanie
    Eder (Foto: Patricia Elmer)
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Bildtext: Mitglieder in Arbeitskreis „Vertrauliche Geburt“(v.l.n.r.): Christiane Dehne, Gundi Ott-Bauer,
Susanne Kierok, Elke Gropper-Schumm, Claudia Reithmeier; Gisela Starringer-Rehm, Stefanie
Eder (Foto: Patricia Elmer)

Seit fünf Jahren haben schwangere Frauen in der Region die Möglichkeit, ihr Kind unter medizinischer Betreuung in einem Krankenhaus zu entbinden, ohne die eigene Identität preisgeben zu müssen. Möglich macht dies ein entsprechendes Gesetz, das im Mai 2014 in Kraft getreten ist. Eine vertrauliche Geburt erfordert die enge Zusammenarbeit einer Reihe von Institutionen, um sowohl rechtliche und medizinische Standards zu gewährleisten, als auch der Sorge um das Kind und der werdenden Mutter gerecht zu werden.

Im November dieses Jahres trafen sich Fachkräfte aus der Region, die am Prozess einer vertraulichen Geburt mitwirken, zum Erfahrungsaustausch im Rokokosaal der Regierung von Schwaben. Am Beispiel einer bereits begleiteten vertraulichen Geburt wurden die Schnittstellen zwischen den Schwangerschaftsberatungsstellen, Kliniken, Adoptionsvermittlungsstellen sowie Jugend- und Standesämtern betrachtet und im gemeinsamen Gespräch überlegt, wie die Zusammenarbeit der Akteure weiterentwickelt werden kann. Die Schwangerschaftsberatungsstellen Donum Vitae, pro familia, die katholische Beratungsstelle des Sozialdiensts katholischer Frauen und die Beratungsstellen an den Landratsämtern und der Stadt Augsburg nehmen im Procedere einer vertraulichen Geburt zentrale Rollen ein.

Zwischen 2014 und 2018 sind im Bundesgebiet 536 Kinder vertraulich geboren worden – Kinder, die nicht heimlich ohne medizinische Hilfe zur Welt gebracht werden mussten. Diese können in einem entwicklungsfördernden Umfeld bei Adoptiveltern aufwachsen. Mit 16 Jahren haben die Kinder ein Recht zu erfahren, wer ihre leibliche Mutter ist. Im Herkunftsnachweis, der von den Schwangerschaftsberatungsstellen erstellt wird und vom BAFzA, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrt wird, ist der Name der leiblichen Mutter enthalten. Wenn schwerwiegende Gründe bestehen, kann die Einsichtnahme verweigert werden. Darüber hinaus unterstützen die Schwangerenberatungsstellen die leiblichen Mütter darin, ihren Kindern wichtige persönliche Informationen in einem Brief mitzuteilen, der zu einem späteren Zeitpunkt von den Adoptionsvermittlungsstellen ausgehändigt wird.

Frauen haben generell die Möglichkeit, auch anonym eine psychosoziale Beratung wahrzunehmen. In Schwangerschaftsberatungsstellen stehen geschulte Beraterinnen zur Verfügung, denen Nöte und Ängste anvertraut werden können, die über mögliche Hilfen informieren und zusammen mit den betroffenen Frauen nach passenden Lösungen suchen und dabei unterstützen, so dass sie sich eventuell für ein Leben mit ihrem Kind entscheiden können.

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