Parteiverkehr im Bauamt bis zum Jahresende nur eingeschränkt möglich
Telefonische Terminvereinbarung weiterhin notwendig
Wie im Juli bereits bekannt gegeben, ist das Bauamt im Landkreis Augsburg wegen der anhaltend hohen Arbeitslast nur in eingeschränkter Form für den Publikumsverkehr erreichbar. Um die vorliegenden Anträge und Verfahren zeitnah abarbeiten zu können, ist die Vorsprache in den Bereichen Bauleitplanung und Bauordnung bis zum Ende des laufenden Jahres nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die jeweiligen Ansprechpartner*innen sind der Zuständigkeitskarte auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/termine-bauamt zu entnehmen.
Die telefonische Erreichbarkeit ist bis Ende Dezember auf die regulären Öffnungszeiten des Landratsamts begrenzt. Das Hauptgebäude am Prinzregentenplatz ist montags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 17.30 Uhr geöffnet.