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OEG - ein seit fast 40 Jahren geltendes Gesetz, dessen Existenz den Opfern leider viel zu wenig genannt wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/BJNR011810976.html

Zitat aus dem Kalendertext:
"Jahr für Jahr werden allein in Deutschland mehr als 800.000 Menschen Opfer von Straftaten gegen (...) Bei derzeit rund sechs Millionen registrierten Straftaten jährlich kann es jeden zu jeder Zeit treffen."

OEG = das Opfer Entschädigungs Gesetz
Wer Opfer eines gegen sich oder einer anderen Person gerichteten vorsätzlichen, rechtswidrigen und tätlichen Angriffs mit gesundheitlichen Schäden wurde, kann Ansprüche nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) geltend machen.

Dieses seit dem 11.05.1976 geltende Gesetz ist leider in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt.

Leider muss ich immer wieder einmal feststellen, dass Stellen, welche es eigentlich kennen müssten, dies den Opfern viel zu wenig oder sogar garnicht als eine wichtige Hilfsmöglichkeit weiter geben. Sehr oft wird die Frist (von 1 Jahr rückwirkend zur Straftat) versäumt bzw. diese Zeiten davor sind dann leider verloren.

Zu Opfern "und anderen Personen" zählen selbstverständlich auch traumatisierte Angehörige. (beispielsweise bei Mord und Totschlag.)

Die Antragstellung bei den Versorgungsämtern kann formlos mit der Bitte um Kontaktaufnahme auch über die Polizeidienststellen, die Krankenkassen oder Sozialhilfestellen erfolgen. Wichtig ist jedenfalls, dass dieser Antrag überhaupt gestellt wird, um keine Fristen und Anrechnungszeiten zu versäumen.

Adressen und weitere Infos aus dem Kalender zum OEG in den nachfolgenden Bildern.

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  • Bundesweite Antragsstellen
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  • Fortsetzung Adressen
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  • Formloser Antrag
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  • Fortsetzung Formloser Antrag
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2 Kommentare

Guter Bericht,danke.

Der Tipp ist sehr wertvoll-Danke !

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