Neuerungen beim Thema „Corona-Schutzimpfung“
Impfpriorisierung in bayerischen Impfzentren aufgehoben
Die Priorisierung in den bayerischen Impfzentren wurde in dieser Woche aufgehoben. Ab sofort können alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren unabhängig von ihrem Beruf oder gesundheitlichen Faktoren einen Impftermin erhalten. „Ich möchte alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger darum bitten, sich in BayIMCO zu registrieren oder sich wegen einer Impfterminvergabe bei unserer Hotline 0821 3102 3999 zu melden“, so Landrat Martin Sailer. Die Termine werden künftig ausschließlich nach dem Zeitpunkt der Registrierung in BayIMCO vergeben. Als Nachweis des Wohnsitzes im Landkreis muss nun nur noch der Personalausweis vorgelegt werden. Beibehalten wird lediglich die Priorisierungsmöglichkeit der besonders vulnerablen Gruppen aus den bisherigen Prioritätsgruppen 1 und 2. Sollten sich diese künftig in BayIMCO registrieren, werden sie umgehend eine Termineinladung erhalten, müssen in den Impfzentren aber auch die entsprechenden Nachweise vorlegen.
Online-Nachrückerliste soll vor Impfstoffverfall bewahren
Um zu vermeiden, dass Impfstoffe am Ende eines Tages verfallen, setzt der Landkreis Augsburg mit Aufhebung der Priorisierung auf eine Online-Nachrückerliste. Auf der Internetseite www.landkreis-augsburg.de/schnelle-impfung können Interessierte ihre Daten angeben, werden auf einer Nachrückerliste erfasst und dann von den Impfzentren Gablingen-Siedlung bzw. Bobingen kontaktiert, sobald spontan ein Impftermin frei wird.
Empfehlung der STIKO wird in den Impfzentren umgesetzt
Der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), das Vakzin des Herstellers AstraZeneca nur noch für Erstimpfungen zu verwenden, kommt der Landkreis Augsburg selbstverständlich nach. Auch bei den bereits vereinbarten Zweitimpfungsterminen werden die mRNA-Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna verwendet. Die Bürgerinnen und Bürger müssen hierfür nichts weiter veranlassen.
Impfung von Minderjährigen, Abschlussklassen und Vor-Abschlussklassen
Nachdem den Landkreisen die Möglichkeit eingeräumt wurde, den volljährigen Schülerinnen und Schülern von Abschlussklassen und Vor-Abschlussklassen ein Impfangebot zu machen, findet hierzu gerade eine Interessensabfrage in den Realschulen, Gymnasien und Berufsschulen statt. Sobald diese abgeschlossen ist, wird es Sonderimpftermine für die Schülerinnen und Schüler geben.