Landkreis greift Bedürftigen unter die Arme
Fahrtkosten vom Wohnort zum Impfzentrum werden in besonderen Fällen erstattet
Aktuell erhalten im Landkreis Augsburg die Über-80-Jährigen nach und nach ihre Corona-Schutzimpfungen im Impfzentrum in Gablingen. In erster Linie ist das Impfzentrum mit dem privaten PKW zu erreichen. Zudem besteht auch eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Allerdings sind unter den zu impfenden Personen auch Empfängerinnen und Empfänger von existenzsichernden Sozialhilfeleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), denen kein Auto zur Verfügung steht, für die eine Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs aufgrund ihrer körperlichen Konstitution unmöglich ist und die auch sonst keine Möglichkeit haben, das Impfzentrum beispielsweise durch Unterstützung ihrer Familien, Bekannten oder Freunde zu erreichen. „Uns ist bewusst, dass die finanziellen Möglichkeiten, insbesondere für außergewöhnliche Belastungen innerhalb dieser Personengruppe sehr begrenzt sind“, erläutert Landrat Martin Sailer. Aus diesem Grund habe man sich dazu entschlossen, die Impfbereitschaft der bedürftigen Personen dahingehend zu unterstützen, dass die unbedingt notwendigen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen für die unmittelbaren Fahrten zwischen Wohnort und Impfzentrum durch ein am Ort zugelassenes Taxi-Unternehmen freiwillig vom Landkreis erstattet werden. Die Leistungsberechtigten müssen hierfür lediglich die entsprechenden Belege und eine Kopie ihres Impfnachweises gemeinsam mit dem ihnen in Kürze zugesandten Antrag auf Fahrkostenerstattung beim Fachbereich Soziale Leistungen des Landratsamtes Augsburg einreichen.