„Kreisverwaltungsbehörden brauchen mehr Einflussmöglichkeiten!“
Landrat setzt sich für verfassungskonforme Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein
Unter anderem wegen der verzögerten Übermittlung von etwa 40 Positivbefunden durch einzelne Labore, stieg die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg am vergangenen Donnerstag für einen Tag auf 200,4 an und überschritt damit den von der Bayerischen Staatsregierung vorgegebenen Grenzwert von 200. Obwohl der Wert bereits am Tag darauf wieder deutlich absank und sich auch seitdem relativ konstant bei circa 150 hält, trat aus rechtlichen Gründen zunächst die 15-Kilometer-Regelung in Kraft. „Unseren Bürgerinnen und Bürgern ist es selbstverständlich schwer zu vermitteln, weshalb sie sich an Maßnahmen halten müssen, die nicht auf dem aktuellen Infektionsgeschehen, sondern rein auf übertragungstechnischen oder rechnerischen Ursachen gründen“, so Landrat Martin Sailer. Im Einvernehmen mit der Regierung von Schwaben wurde die Regelung zwar zwischenzeitlich wieder aufgehoben, allerdings müsse Sailers Meinung nach auch ein rechtlich vorgegebener Weg gefunden werden, um zukünftig solche Geschehnisse zu verhindern. „Ich bin diesbezüglich mit Gesundheitsminister Klaus Holetschek in Verbindung getreten und habe ihn dringend darum gebeten, den § 25 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unverzüglich so zu ändern, dass die Kreisverwaltungsbehörden – ungeachtet der vom RKI veröffentlichten 7-Tages-Inzidenz – eine Möglichkeit haben, hier korrigierend einzugreifen. Es darf nicht sein, dass aus Gründen, die sich nicht auf das tatsächliche Infektionsgeschehen beziehen, derart massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird“, betont Sailer.