myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Kostenerstattung Schülerbeförderung

Das Landratsamt Augsburg informiert über Fahrtkostenrückerstattung; Onlineformular verfügbar

Für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen erstattet der Landkreis Augsburg als Aufgabenträger nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz die Kosten der notwendigen Beförderung.

Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass in Hinblick auf die Beförderungskosten die nächstgelegene Schule besucht wird.
Nachzuweisen ist, dass mehr als 440 Euro an Fahrtkosten (unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Beförderungstarifes) zur Schule pro Schuljahr angefallen sind. Es wird nur der Betrag erstattet, der über der aktuellen Familienbelastungsgrenze von 440 Euro liegt.

Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag. Vorzulegen sind die verwendeten Fahrkarten im Original und eine Bestätigung der Schule über den erfolgten Schulbesuch. Bei Nutzung eines AVV-Schülertickets ist es ausreichend, die Originalfahrkarte mit den aufgeklebten Monatswertmarken beizufügen. Die Wertmarken müssen nach Benutzung nicht wieder abgezogen werden. Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober 2020 für das Schuljahr 2019/2020 zu stellen. Später eingehende Anträge sind von einer Erstattung ausgenommen.
Der Erstattungsantrag ist auf der Homepage des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/schuelerbefoerderung zu finden.
Bei Rückfragen steht Nicole Lang unter Telefon 0821 3102 2396 zu Verfügung.

Weitere Beiträge zu den Themen

SchülerbeförderungFahrtkostenerstattungLandkreis AugsburgLandratsamt Augsburg

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

SpendenJahreshauptversammlungBenefizkonzertKanu Schwaben AugsburgHilfeUkrainekriegSpendeUkraine-KriegNormen WeberWeltmeisterschaftUkraineUkraine-Konflikt

Meistgelesene Beiträge