Kostenerstattung Schülerbeförderung
Das Landratsamt Augsburg informiert über Fahrtkostenrückerstattung; Onlineformular verfügbar
Für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen erstattet der Landkreis Augsburg als Aufgabenträger nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz die Kosten der notwendigen Beförderung.
Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass in Hinblick auf die Beförderungskosten die nächstgelegene Schule besucht wird.
Nachzuweisen ist, dass mehr als 440 Euro an Fahrtkosten (unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Beförderungstarifes) zur Schule pro Schuljahr angefallen sind. Es wird nur der Betrag erstattet, der über der aktuellen Familienbelastungsgrenze von 440 Euro liegt.
Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag. Vorzulegen sind die verwendeten Fahrkarten im Original und eine Bestätigung der Schule über den erfolgten Schulbesuch. Bei Nutzung eines AVV-Schülertickets ist es ausreichend, die Originalfahrkarte mit den aufgeklebten Monatswertmarken beizufügen. Die Wertmarken müssen nach Benutzung nicht wieder abgezogen werden. Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober 2020 für das Schuljahr 2019/2020 zu stellen. Später eingehende Anträge sind von einer Erstattung ausgenommen.
Der Erstattungsantrag ist auf der Homepage des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/schuelerbefoerderung zu finden.
Bei Rückfragen steht Nicole Lang unter Telefon 0821 3102 2396 zu Verfügung.