Kostenerstattung für Schülerbeförderung
Das Landratsamt Augsburg informiert über Fahrtkostenrückerstattung; Onlineformular verfügbar
Für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen erstattet der Landkreis Augsburg als Aufgabenträger nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz die Kosten der notwendigen Beförderung. Nachzuweisen ist jedoch, dass mehr als 420 Euro Fahrtkosten zur Schule pro Schuljahr angefallen sind, da nur der Betrag erstattet wird, der über 420 Euro liegt.
Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag. Vorzulegen sind die benutzten Fahrkarten im Original und eine Bestätigung der Schule über den erfolgten Schulbesuch. Bei Nutzung eines AVV-Schülertickets ist es ausreichend, die Originalfahrkarte mit den aufgeklebten Monatswertmarken beizufügen. Die Wertmarken müssen nach Benutzung nicht wieder abgezogen werden. Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober 2016 für das Schuljahr 2015/2016 zu stellen. Später eingehende Anträge sind von einer Erstattung ausgenommen.
Die Erstattungsanträge sind hier verfügbar. Ansprechpartnerin ist Johanna Ostermeier, Tel. 0821/3102-2396.