Inzidenz im Landkreis weiter über 100
Was das für Kindertageseinrichtungen bedeutet
Da sich die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg mit einem Wert von 121,9 weiter über dem Grenzwert von 100 befindet, werden nach den Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen für Kinder geschlossen. Es gelten die Regelungen des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zur Notbetreuung.
Was gilt für Schulen
Sollte sich die 7-Tage-Inzidenz am Freitag, 9. April 2021, immer noch über der Hundertergrenze befinden, findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschule sowie in den Abschlussklassen Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Kann dies nicht gewährleistet werden, findet Wechselunterricht statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen wird Distanzunterricht abgehalten.
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 findet je nach Möglichkeit zur Einhaltung des Mindestabstands Präsenz- bzw. Wechselunterricht für alle Schularten und Jahrgangsstufen statt.
Testpflicht für Schülerinnen und Schüler
Wichtig ist, dass nach den Neuerungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen dürfen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PCR- oder Antigenschnelltests verfügen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die jeweiligen Tests dürfen höchstens 48 Stunden vor Beginn des entsprechenden Schultages vorgenommen worden sein. Wer kein negatives Testergebnis vorlegen kann, wird vom Unterreicht ausgeschlossen.