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Infektionsschutzbelehrungen und anonyme HIV-Tests im Landratsamt wieder möglich

Nachdem die Infektionsschutzbelehrung (bzw. das Lebensmittelhygiene-Gesundheitszeugnis) und der anonyme HIV-Test coronabedingt in den vergangenen Monaten pausieren mussten, bietet das Staatliche Gesundheitsamt des Landratsamtes Augsburg diese beiden Angebote ab Donnerstag, 1. Juli 2021, wieder an.

Infektionsschutzbelehrung
Alle Bürgerinnen und Bürger, die gewerbsmäßig in direktem Kontakt mit Lebensmitteln arbeiten, müssen nach § 43 IfSG eine Infektionsschutzbelehrung durchführen. Dafür sind Termine von Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14 bis 16 Uhr möglich und müssen zwingend unter der Telefonnummer 0821 3102 2101 vorab vereinbart werden. Auch weiterhin kann diese Infektionsschutzbelehrung jederzeit bei den zur Belehrung ermächtigten Ärzten im Landkreis Augsburg durchgeführt werden. Eine Auflistung dazu ist hier zu finden: www.landkreis-augsburg.de/infektionsschutzbelehrung.

Anonymer HIV-Test
Außerdem kann sich jede und jeder, die sich möglicherweise mit HIV infiziert haben, beim Staatlichen Gesundheitsamt anonym testen lassen. Hierfür ist keine Terminvereinbarung notwendig. Die Tests werden Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr sowie zusätzlich am Donnerstag von 14 bis 16 Uhr durchgeführt. Hierfür ist eine FFP2-Maske sowie eine Anmeldung am Infopoint im Landratsamt Augsburg erforderlich. In der Regel liegt das HIV-Testergebnis innerhalb von 14 Tagen vor. Einen Schnelltest bietet das Landratsamt nicht an.

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