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Impfung von Minderjährigen: Diese Dokumente müssen vor jedem Impfvorgang vorgelegt werden

Vollständige Papiere sind rechtlich zwingend erforderlich
In den Impfzentren des Landkreises und bei den Vor-Ort-Aktionen kommt es in Einzelfällen vor, dass einige Impfungen mangels vollständiger Unterlagen verschoben werden müssen. Insbesondere im Falle von Zweitimpfungen stößt bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis, dass sie erneut alle erforderlichen Dokumente vorlegen müssen. „Aus rechtlichen Gründen dürfen unsere Impfteams nur dann eine Impfung verabreichen, wenn die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Impfung einer minderjährigen Person belegt werden kann“, erklärt Landrat Martin Sailer. Das treffe auch für Zweitimpfungen zu.

Daher erinnert das Landratsamt erneut an die folgenden Unterlagen, die minderjährige Impflinge sowohl zur Erst- als auch zur Zweitimpfung vorlegen müssen:
o Ausgefüllter Impfbogen.
o Ausgefülltes Einwilligungsformular beider Sorgeberechtigten.
o Personen unter 16 Jahren müssen in Begleitung eines Elternteils oder eines Bevollmächtigten erscheinen (Bevollmächtigte müssen Vollmacht und Ausweis vorlegen). Minderjährige ab 16 Jahren dürfen alleine zur Impfung kommen, müssen aber neben der Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten eine Kopie von deren Ausweis vorlegen. Ausgefüllter Aufklärungsbogen zu mRNA-Impfstoffen.
o Identitätsnachweis des Impflings, vorzugsweise mit Lichtbild, bspw. Pass oder Gesundheitskarte (alternativ Geburtsurkunde).
o Impfpass (falls vorhanden).
o Bei Zweitimpfung: Impfbogen der Erstimpfung und alle vorgenannten Dokumente.

Vor-Ort-Impfaktion bei Möbelhaus IKEA wird fortgesetzt
Wie berichtet, wird die Impfaktion auf dem Parkplatz des Möbelhauses IKEA in Gersthofen ab Montag, 6. September, fortgesetzt. Bislang haben rund 1.100 Personen das terminfreie Angebot in Anspruch genommen. „Wegen der starken Nachfrage setzen wir die Aktion mindestens bis zum 13. September fort. Je nach Entwicklung der Impfzahlen und Verfügbarkeit unserer mobilen Teams, werden wir das Impfangebot dort aber gegebenenfalls auch bis Ende September fortführen“, erklärt Landrat Sailer. Sämtliche Vor-Ort-Impfaktionen in den Gemeinden des Landkreises Augsburg sind online unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfaktion abrufbar.

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