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Gesundheitsamt sucht Apotheken für Schnelltests 

Kontaktpersonen können sich ihren Abschlusstest künftig aussuchen

Kontaktpersonen der Kategorie 1 von positiv auf COVID-19-Getesteten dürfen künftig im Rahmen der Bayerischen Teststrategie wählen, ob sie für den Abschlusstest nach ihrer 14-tägigen Quarantäne einen Schnelltest oder einen PCR-Test machen möchten. Sollte ein Schnelltest positiv ausfallen, muss die getestete Person weiterhin in Quarantäne bleiben und eine PCR-Testung durchführen. Sollte diese negativ ausfallen, ist die Quarantäne beendet. Fällt sie positiv aus, wird das Ergebnis wie gewohnt an das Gesundheitsamt übermittelt, das weitere Schritte einleitet.

Die nun möglichen Schnelltests können sowohl in den Testzentren als auch in Arztpraxen, Zahnarztpraxen oder Apotheken durchgeführt werden. Ärzte können sie wie die PCR-Tests über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. „Um Infektionsketten weiterhin schnell durchbrechen zu können, ist es wichtig, dass möglichst viele Ärztinnen und Ärzte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und in ihren Praxen Schnelltests anbieten“, appelliert Landrat Martin Sailer.

Apotheker hingegen müssen sich für eine Abrechnung offiziell von den ansässigen Gesundheitsämtern beauftragen lassen. Aus diesem Grund sucht das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg nun Apotheken im Landkreisgebiet, die sich hierzu bereit erklären würden. „Die nun verfügbaren Schnelltests werden zukünftig im Zuge der Pandemiebekämpfung eine entscheidende Rolle spielen. Daher ist es dem Landkreis ein großes Anliegen, möglichst flächendeckende, wohnortnahe Testmöglichkeiten anzubieten, die unsere Bürgerinnen und Bürger unkompliziert in Anspruch nehmen können“, so Landrat Martin Sailer. Interessierte können sich schriftlich an die E-Mail-Adresse gesundheitsamt@LRA-a.bayern.de wenden.

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