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FFP2-Maskenpflicht gilt auch auf dem Gelände der Wertstoffhöfe im Landkreis Augsburg

Staatsministerium stuft Wertstoffhöfe wie Märkte ein

An den Wertstoffhöfen im Landkreis Augsburg müssen Besucherinnen und Besucher ab sofort eine FFP2-Maske tragen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz setzt Wertstoffhöfe aufgrund der ähnlichen äußeren Gegebenheiten mit Märkten gleich, wo ebenfalls die speziellen Masken getragen werden müssen. Ähnlich wie auf Märkten sind Wertstoffhöfe unter freiem Himmel und es besteht Kontakt zwischen Personal und Besuchern.

Neben der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anderen Anlieferern zu beachten.

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