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Corona-Teststellen in Apotheken 

Neue Allgemeinverfügung vereinfacht Beauftragung

Um möglichst viele Apotheken für die Durchführung von kostenfreien Schnelltests für asymptomatische Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, hat die Staatsregierung eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Beauftragung der Apotheken zu vereinfachen. Interessierte Personen, die eine Schnellteststelle in ihrer Apotheke eröffnen möchten, müssen sich ab sofort nur noch auf eine Online-Liste des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege setzen lassen. Hierfür müssen die Apotheken lediglich eine Absichtserklärung per E-Mail an die Funktionsadresse apotheke@stmgp.bayern.de schicken. Die Beauftragung gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung in die Liste.

„Ich hoffe sehr, dass sich viele Apotheken in unserem Landkreis an dieser gesellschaftlich so wichtigen Teststrategie beteiligen“, begrüßt Landrat Martin Sailer die vereinfachte Regelung. Interessierte Apothekerinnen und Apotheker können die Schnelltests nach den neuen Vorgaben auch außerhalb ihrer Apothekenräume an anderen geeigneten Orten durchführen. Da eine Testung im Außenbereich aus infektiologischer Sicht sehr zu begrüßen ist und die normalen Abläufe in einer Apotheke nicht stört, sollen die Kommunen zudem großzügig vorgehen, was die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von Zelten, Pavillons für die Vornahme von Testungen vor Apotheken betrifft.

Alle Testangebote im Landkreis Augsburg finden Interessierte im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona-testen. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.

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