Corona: Landratsamt stellt interne Betriebsabläufe vorsorglich auf längerfristigen Krisenmodus um
Ziel der Maßnahmen ist Wahrung der Handlungsfähigkeit
Das Landratsamt Augsburg richtet sich mit internen Umstrukturierungen vorsorglich auf einen längerfristigen Krisenmodus im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ein. „Wir stellen vorsichtshalber die Weichen dafür, dass unsere Behörde auch im Fall einer deutlichen Verschlechterung der jetzigen Lage handlungsfähig bleibt“, sagt Landrat Martin Sailer. Zweck aller Maßnahmen sei es, dass das Landratsamt auch weiterhin für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis sorgen könne. „Bislang ist keine unserer Mitarbeiterinnen und kein Mitarbeiter an Covid-19 erkrankt – wir wollen zum Schutz unserer Belegschaft und zur Aufrechterhaltung des Betriebs dafür sorgen, dass dies so bleibt“, so der Landrat. Die organisatorischen Änderungen treten ab dem kommenden Montag, 23. März 2020, in Kraft und betreffen neben der Belegschaft des Landratsamts auch den Kundenverkehr.
Änderungen im Parteiverkehr und der personellen Besetzung
Der Parteiverkehr im Hauptgebäude am Prinzregentenplatz sowie in den Außenstellen beschränkt sich vorerst ausschließlich auf dringende Fälle, die keinen zeitlichen Aufschub zulassen. Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin vereinbaren möchten, müssen sich vorab zwingend anmelden. Zur Vorbesprechung und Vereinbarung eines Termins wird explizit um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter per E-Mail gebeten, in Ausnahmefällen stehen spezielle Telefonnummern zur Verfügung. Diese sind unter www.landkreis-augsburg.de/termin zu finden. Wir bitten zu beachten, dass die telefonische Erreichbarkeit nur vormittags von 8 bis 12.30 Uhr gewährleistet werden kann. Zugang zum Hauptgebäude und den Außenstellen erhält nur, wer eine Terminvereinbarung wegen eines dringlichen Grunds vorweisen kann. Die Zulassungsstelle bleibt zwar für den Kundenverkehr geöffnet, allerdings auch nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit Einschränkungen: Bearbeitet werden grundsätzlich nur Fälle, die dem handwerklichen und gewerblichen Bereich zuzuordnen sind und damit der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit von Unternehmen dienen. Prinzipiell ausgeschlossen sind vorerst Zulassungen und Wiederzulassungen von Freizeitfahrzeugen wie Motorrädern und Cabrios. Private Zulassungen sonstiger Art sind nur in begründeten und dringlichen Einzelfällen möglich.
Für den Dienstbetrieb in allen Geschäftsbereichen des Landratsamts wird ab der kommenden Woche ein Schichtsystem eingeführt. Dazu wird die gesamte Belegschaft in zwei Teams unterteilt, die sich tageweise im Amt abwechseln. „Auf diese Weise stellen wir sicher, dass wir im Falle einer Ausbreitung des Virus in unserem Kollegenkreis in jedem Bereich unseres Hauses weiterhin über Kräfte verfügen, die den Betrieb aufrecht halten können“, erklärt Landrat Martin Sailer. An den Tagen, an denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Teams nicht im Amtsgebäude arbeiten, unterstützen sie ihre Fachbereiche von ihren Heimarbeitsplätzen aus. Alle Kolleginnen und Kollegen, die selbst oder deren Angehörige im gleichen Haushalt zu einer der sogenannten Risikogruppen zählen, wechseln dauerhaft in die Heimarbeit. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 19. April – je nach allgemeiner Lage wird dann entschieden, ob das System in dieser Form weitergeführt werden muss. „Da wir im Zuge der vorübergehenden Umstrukturierung über weniger Personal im Amt verfügen und unsere Kapazitäten dementsprechend eingeschränkt sein werden, bitten wir um Verständnis, falls es bei der Abarbeitung verschiedener Anliegen aus der Bevölkerung zu zeitlichen Verzögerungen kommen sollte“, fügt Landrat Sailer hinzu. Als weitere Präventivmaßnahme müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus dem Ausland zurückkehren, dem Amtsgebäude und den Außenstellen für 14 Tage fernbleiben. Zudem gilt ab sofort eine Urlaubssperre, um die Personaldecke stabil zu halten.
Verstoß gegen die Allgemeinverfügung gilt als Straftat
Die Bayerische Staatsregierung hat per Allgemeinverfügung angeordnet, welche Plätze, Geschäfte und Einrichtungen ab sofort geschlossen sind. Dazu zählen beispielsweise Spiel- und Sportplätze sowie Straßencafés. Außerdem sind Versammlungen von Personengruppen im öffentlichen Bereich verboten. In Abstimmung mit dem Landratsamt Augsburg kontrolliert die Polizei die Einhaltung dieser Regeln. Die Nichtbeachtung gilt als Straftat.
Informationen weiterhin über Internetseite und Hotline erhältlich
Nach wie vor ist die Corona-Hotline des Landkreises unter (0821) 3102-3999 täglich von 8 bis 19 Uhr für die Landkreisbürgerinnen und -bürger erreichbar. Für die Beantwortung aller Anfragen aus der Öffentlichkeit wurden bereits vor knapp zwei Wochen zusätzliche Kapazitäten durch interne Personalverlegungen geschaffen. „Wegen der sich ständig verändernden Lage ist das Aufkommen an Anrufen nach wie vor hoch“, sagt Landrat Martin Sailer. Die Bevölkerung wird gebeten, vor dem Anruf zu prüfen, ob die Frage in der Übersicht unter www.landkreis-augsburg.de/corona beantwortet wird. Wichtig: Die Telefonisten der Hotline sind von Gesetzes wegen nicht befugt, medizinische Versorgung oder Beratung zu leisten.
Aktuelle Zahlen
Derzeit verzeichnet das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg 53 bestätigte Fälle von Covid-19. Ab sofort wird das Landratsamt täglich um 12 Uhr die aktuellen Infiziertenzahlen auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona veröffentlichen.
Landratsamt weist auf abgesagte Termine und Veranstaltungen hin
Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, sagt das Landratsamt Augsburg unabhängig von der Weisung der Bayerischen Staatsregierung folgende Veranstaltungen ab:
• 26.03.2020: Girls‘/Boys’ Day
• 30.03 bis 09.05.2020: 6. Energiekarawane Schwabmünchen durch Birkach, Klimmach und Schwabegg (wird auf Ende des Jahres verschoben)
• Schüler- und Schnupperpraktika im Landratsamt Augsburg bis zum Ende der Osterferien
• Bürgersprechstunden, Gesprächskreise und Vorträge der Betreuungsstelle im gesamten Landkreis Augsburg
• 02./03.04.2020: Erörterungstermin zum Antrag Lechstahlwerke, Ort: Großer Sitzungssaal
• 18.04.2020 – Hegeschau (Veranstaltung der Jägervereinigung Augsburg e.V. und der unteren Jagdbehörde) – Gaststätte Adler, Hauptstr. 31, Diedorf
• 24.04.2020 – Hegeschau (Veranstaltung der Jägervereinigung Schwabmünchen e.V. und der unteren Jagdbehörde) – Gasthof zur Post, Lindauer Str. 22, Großaitingen