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Bayernweite verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest

Landratsamt veröffentlicht neue Allgemeinverfügung zu geltenden Maßnahmen
Die Geflügelpest (HPAI; Vogelgrippe) breitet sich in Europa und Deutschland in Form eines hochdynamischen Seuchengeschehens immer weiter aus. Auf Veranlassung des Bayerischen Umweltministeriums werden daher ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel gegen die Geflügelpest angeordnet. Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Umweltschutz. Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere vorbeugende Maßnahmen wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, geregelt. Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen soweit möglich vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes überspannt werden. Die für den Landkreis Augsburg geltenden Maßnahmen finden Interessierte in der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Augsburg auf der Internetseite www.landkreis-augsburg.de/vogelgrippe.

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