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Aufstallung von Geflügel zur Prävention gegen die Vogelgrippe 

Landratsamt Augsburg informiert über die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest

Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit immer weiter aus. Derzeit sind von über 700 Fällen deutschlandweit insgesamt 27 Fälle in Bayern amtlich festgestellt worden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat eine Risikobewertung ausgesprochen, in der insbesondere der Geflügelhaltung in bestimmten Gebieten ein hohes Risiko bei der Verbreitung der Vogelgrippe zugesprochen wird. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- bzw. Haustierbestände zu verhindern, wurde deswegen vom Bayerischen Umweltministerium in Risikogebieten eine bayernweite Stallpflicht angeordnet.

Besonders die geographische Nähe von Geflügelhaltungen zu Sammelplätzen vorbeiziehender Wildvögel sowie Plätze in Nähe von Gewässern bergen eine große Gefahr für die Übertragung der Geflügelpest durch Wasservögel. Die effektivste Maßnahme zum vorbeugenden Schutz der Nutzgeflügelbestände und der Verhinderung des Kontaktes mit Wildvögeln ist aus diesem Grund die Aufstallung von Geflügel. Darüber hinaus ist eine konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Die Allgemeinverfügung gilt für folgende Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Augsburg: Hiltenfingen, Schwabmünchen, Mittelneufnach, Scherstetten, Mickhausen, Großaitingen, Wehringen, Fischach, Bobingen, Königsbrunn, Gessertshausen, Dinkelscherben, Diedorf, Stadtbergen, Zusmarshausen, Horgau, Neusäß, Gersthofen, Altenmünster, Gablingen, Langweid am Lech, Biberbach, Kühlenthal, Westendorf, Ehingen, Nordendorf und Allmannshofen.

Neben der aktuellen Allgemeinverfügung vom 11. März 2021 bleibt die Allgemeinverfügung vom 4. Februar 2021 für alle Landkreiskommunen weiterhin bestehen. Beide Allgemeinverfügungen und weitere Informationen sind unter www.landkreis-augsburg.de/vogelgrippe nachzulesen.

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