Alle Besucherinnen und Besucher müssen ab Mitte der Woche einen entsprechenden Nachweis vorlegen können
Bereits seit Ende November benötigen alle Mitarbeitenden im Landratsamt Augsburg zur Ausübung ihrer Tätigkeiten einen 3G-Nachweis. Ab Mittwoch, 15. Dezember 2021, wird dieser nun auch für alle Personen erforderlich, die Präsenztermine im Landratsamt Augsburg oder in einer Außenstelle wahrnehmen möchten. Geimpfte und Genesene benötigen einen entsprechenden Nachweis (digital oder in Papierform) und müssen zusätzlich ein Ausweisdokument vorlegen können. Ungeimpfte müssen entweder das Ergebnis eines negativen PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde oder eines Antigen-Schnelltests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, vorweisen können, um Zutritt zu erhalten. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht ausreichend. Es wird darum gebeten, die neue Regelung bei der Vereinbarung von Terminen zu beachten.