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Urheberrecht
Abmahnungen und nachträgliche Lizenzrechnungen wegen Verstoß gegen Urheber- und Nutzungsrechte

  • Wegsehen hilft nichts und im Schadensfall ist der Schreck groß: Urheber-rechte müssen bei jeder Veröffentlichung gewahrt werden.
  • Foto: buritora - stock.adobe.com
  • hochgeladen von PR Redaktion

In jüngster Zeit häufen sich leider Beschwerden von Bild- und Presseagenturen, dass die Urheberrechte bei Fotografien nicht bewahrt wurden. Die Folge sind oft teure Rechnungen für die nachträgliche Lizenzierung. Das sollte so natürlich nicht sein!

3 Tipps, wie Sie die Urheberrechte wahren

  1. Veröffentlichen Sie nur selbst erstelltes Material - auch Fotos - und holen Sie von allen identifizierbaren Personen eine schriftliche Einwilligungserklärung ein. 

  2. Sollten Sie ein fremdes Foto nutzen wollen, fragen Sie den Urheber schriftlich nach seinem Einverständnis und verweisen auch im Upload-Feld "Vermerk auf Urheber" detailliert darauf.
  3. Erwerben Sie die offizielle Lizenz beim Urheber bzw. seiner Bildagentur. Dies mag für private Berichte zu teuer sein. Diejenigen, die sich als Journalisten auf myheimat bewegen, können aber von dem Invest in ein gutes Bild profitieren.

Jetzt sind Sie dran: Ihre Fragen zum Urheberrecht

In unserem Verhaltenskodex erklären wir wie folgt: 

4. Keine Urheberrechtsverletzungen
myheimat.de ist eine Plattform für authentische Beiträge, die von Ihnen stammen. Die Urheberrechte Dritter dürfen dabei nicht verletzt werden. Sie dürfen daher keine Texte, Bilder oder Beiträge einstellen, die einfach kopiert sind oder an denen Sie keine Urheberrechte haben. Mit der Einstellung von Inhalten/Fotos im Webportal erklären Sie, dass Sie der Inhaber sämtlicher Rechte an diesen sind.

Auch in den AGB ist eine Passage zu diesem Thema zu finden:

4.3 Dem Nutzer ist untersagt, Inhalte auf den myheimat-Webseiten einzustellen, die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Untersagt ist insbesondere das Einstellen von
(a) Inhalten, die in Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, sonstige Eigentumsrechte) eingreifen, sofern der Nutzer nicht über eine formelle Lizenz oder Erlaubnis des rechtmäßigen Eigentümers verfügt, welche das Posten des betreffenden Materials und die Einräumung einer Lizenz an myheimat gemäß unten stehender Ziffer 6.1 gestattet.

Unsere Frage lautet daher: Helfen Ihnen diese Erklärungen weiter? Sind sie verständlich formuliert oder haben Sie noch weitere Fragen, die Sie beschäftigen?

Zusatzinhalt abrufen Aktion: Urheberrecht, Nutzungsrecht ... alles klar?!

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Wir werden noch weitere Beiträge zu diesem Thema erstellen. Unter anderem ein top-aktuelles Interview mit unserem Justiziar.
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20 Kommentare

Wir haben die Links von Frau Schmidt gelöscht, da wir einen fremdsprachigen Inhalt nicht bewerten können - danke für den Hinweis, Frau Seemann. Die automatische Übersetzung zeigte zudem an, dass die Podcasts nichts mit dem Beitragsthema zu tun haben.

  • Anonymer Nutzer am 13.11.2024 um 11:57
Kommentar gelöscht am 13.11.2024 um 11:57
  • Anonymer Nutzer am 14.11.2024 um 13:19
Kommentar gelöscht am 14.11.2024 um 13:35
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