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Zensus 2022 im Landkreis Augsburg

Volks- und Wohngebäudezählung startet pandemiebedingt ein Jahr später als geplant
Wie viele Menschen leben in den deutschen Städten, Märkten und Gemeinden? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Werden mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime benötigt? In welche Bereiche muss der Staat zukünftig mehr investieren? Um diese und weitere Fragen zu beantworten findet in regelmäßigen Abständen ein sogenannter „Zensus“ statt. Dieser umfasst eine bundesweite Zählung der Bevölkerung, aber auch der Gebäude und Wohnungen. Die Erhebung wird alle zehn Jahre gemeinsam von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Normalerweise wäre der Zensus bereits für 2021 geplant gewesen. Aufgrund der Corona‐Pandemie wurde er aber um ein Jahr verschoben.

Was ist das Ziel des Zensus?

Neben der Ermittlung der Einwohnerzahlen möchte man durch die Zählung auch die Erhebung zentraler Strukturdaten erreichen, die eine Aussage darüber erlauben, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. „Viele Entscheidungen, die in Bund, Ländern und Kommunen getroffen werden, beruhen auf Bevölkerungs‐ und Wohnungszahlen. Um für Planungen verlässliche Daten verwenden zu können, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl zwingend notwendig“, erklärt Landrat Martin Sailer. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass der Großteil der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. Die registergestützte Bevölkerungszählung, wird in Deutschland aber durch Stichproben ergänzt und mit einer Gebäude‐ und Wohnungszählung kombiniert. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereiten die Befragung vor und sichern die termingerechte Durchführung sowie die Einhaltung der Qualitätsstandards.

Wie läuft der Zensus vor Ort ab?
In den Landkreisen und kreisfreien Städten werden kommunale Erhebungsstellen eingerichtet, welche die Befragungen koordinieren und zusammen mit ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durchführen. Hierbei stützt sich der Zensus 2022 auf die bereits bestehenden Verwaltungsregister. Das heißt, in erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten.

Um Über- und Untererfassungen in den Melderegistern zu erkennen und entsprechend zu bereinigen, wird in einer Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung direkt befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht in diesem Zusammenhang eine Auskunftsverpflichtung kraft Gesetzes. Die Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet.

Erhebungsbeauftragte (m/w/d) zur Unterstützung gesucht
Als unterstützende Kräfte für den Zensus sucht der Landkreis Augsburg insgesamt ca. 400 sogenannte „Erhebungsbeauftragte“. Deren Aufgabe ist es, von Mai bis Ende Juli 2022 ausgewählte Bürgerinnen und Bürger zu befragen und die relevanten Informationen in einem (Online-)Fragebogen zu erfassen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten sie eine steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung von ca. 700 Euro. Als Voraussetzung ist es lediglich notwendig, volljährig zu sein und im Frühjahr 2022 an einer eintägigen Schulung teilzunehmen. Das Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Interessierte online unter www.landkreis-augsburg.de/zensus2022.

Ebenso würde sich die Erhebungsstelle Zensus 2022 des Landkreises Augsburg, welche in den Räumlichkeiten des Landratsamtes Augsburg, Tiefenbacherstraße 8, 86368 Gersthofen angesiedelt ist, über eine direkte Kontaktaufnahme in telefonischer und oder schriftlicher Form sehr freuen. Ansprechpartner: Herr Gurill, Tel.: 0821/3102-2727, E-Mail: Zensus2022@LRA-a.bayern.de.

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