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Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Teil 9: Wie steht es um die Impfquote, Impfnachweise und die Delta-Variante?

  • Bildtext: Fragen von ALLEN an Landrat Martin Sailer, Bildquelle: Landratsamt Augsburg, Jens Reitlinger
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Landrat Martin Sailer beantwortet Bürgerfragen im Video
In regelmäßigen Videobeiträgen beantwortet Landrat Martin Sailer häufige Fragen, die das Landratsamt vonseiten der Bevölkerung erreichen. In der neunten Folge der Reihe, die ab sofort unter www.landkreis-fuer-alle.de/fuer-alle/fragen-von-allen-an-landrat-martin-sailer und in den sozialen Medien abrufbar ist, geht Sailer unter anderem auf die Frage ein, auf welchen Wege der digitale Impfpass erhältlich ist. Fragen für zukünftige Ausgaben können unter info.corona@LRA-a.bayern.de eingereicht werden.

Die Impfquote des Landkreises liegt einige Prozentpunkte hinter der Quote des Freistaats Bayern. Woran liegt das?
Landrat Martin Sailer: „Das liegt zunächst ganz wesentlich daran, dass wir in den vergangenen Wochen nur Impfstoff für Zweitimpfungen bekommen haben. Der Impfstoffmangel spiegelt sich natürlich auch bei uns wider. Ein anderer Grund ist, dass seit einiger Zeit auch die Hausärzte mit Impfstoff versorgt werden, was hinsichtlich der verfügbaren Impfstoffmengen zulasten der Impfzentren geht. In Regionen, in denen es viele Hausärzte gibt, werden dementsprechend derzeit mehr Menschen geimpft, als das im Moment im Landkreis Augsburg der Fall zu sein scheint. Aus diesem Grund haben wir uns an den bayerischen Gesundheitsminister gewandt und darum gebeten, dass wir zusätzliche Impfstofflieferungen für die Impfzentren bekommen. In dieser Woche haben wir folglich zusätzlichen Impfstoff erhalten und auch in der nächsten Woche wird das der Fall sein.“

Rund 48.000 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis warten noch auf eine Einladung zur Erstimpfung im Impfzentrum. Welche Perspektiven können wir aufzeigen?
Sailer: „Damit bin ich im Moment ehrlich gesagt etwas vorsichtig, auch wenn laut dem Gesundheitsminister alle bis zum Sommer ein Impfangebot erhalten haben sollen. Es hat sich bekanntlich herausgestellt, dass die Impfstofflieferungen höchst unterschiedlich und wenig verlässlich sind. Dementsprechend kann ich alle noch Wartenden leider nur um ihre Geduld bitten. Unsere Kapazitäten hängen entscheidend von den verfügbaren Impfstoffmengen ab. In den nächsten zwei Wochen werden wir rund 3000 zusätzliche Impfungen machen können. Allerdings sind wir noch weit davon entfernt, alle Bürgerinnen und Bürger aus den Prioritätsgruppen 2 und 3 vollständig geimpft zu haben.“

Für alle doppelt Geimpften steht nun der digitale Impfpass zur Verfügung. Wie erhält man diesen Nachweis und wie kann man ihn nutzen?
Sailer: „Den Nachweis erhält man einerseits nach der zweiten Impfung in unseren Impfzentren, wo automatisch ein QR-Code erzeugt wird, mit dem der digitale Impfpass erstellt werden kann. Außerdem können sich alle doppelt Geimpften in den Apotheken den digitalen Impfpass ausstellen lassen, demnächst geht das auch bei den Hausärzten. Zudem ist aufseiten des Freistaats eine Website in der Entwicklung, über die der QR-Code erzeugt werden kann. Und es wird weiter an einer Lösung gearbeitet, für diejenigen, die erkrankt waren und nur einmal geimpft werden müssen, damit diese Personen sich ebenfalls über diesen Weg einen digitalen Impfpass ausstellen lassen können.“

Immer häufiger ist von der sogenannten „Delta-Variante“ des Coronavirus die Rede. Welche Rolle spielt diese Mutation im Landkreis?

Sailer: „Ja wir haben erste Fälle, was die Delta-Variante betrifft und wir gehen von einer größeren Dunkelziffer im Landkreis aus. Das liegt daran, dass die Sequenzierung – also die labormedizinische Überprüfung positiver Proben auf Virusvarianten – rund 14 Tage Zeit in Anspruch nimmt. Dementsprechend befürchten wir, dass sich die Delta-Variante auch im Landkreis Augsburg weiter ausbreiten wird.“

Warum besteht an weiterführenden Schulen noch immer die Test- und Maskenpflicht?
Sailer: „Das oberste Ziel des Kultusministeriums ist es, dass der Unterricht bis zu den Sommerferien in Präsenz stattfinden kann. Mit der Abschaffung der Maskenpflicht an den Grundschulen hat das Ministerium dem Wunsch vieler Eltern entsprochen. Allerdings man muss auch wissen, dass im Falle von Positivbefunden nun gesamte Grundschulklassen in Quarantäne müssen. Seitens des Gesundheitsamts kann in solchen Fällen nicht mehr ausgesteuert werden, ob nur der unmittelbare Sitznachbar oder eine Gruppe betroffen ist, die sich im Rahmen des Unterrichts enger zusammen befunden hat. Dass für gesamte Klassen dann die pauschale Quarantäne gilt, ist die negative Begleiterscheinung der aufgehobenen Maskenpflicht an den Grundschulen.“

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