Adelsried und Kutzenhausen übertragen die Aufgaben ihrer Standesämter auf Zusmarshausen
Umstellung tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft
Die Gemeinden Adelsried und Kutzenhausen übertragen die Aufgaben ihrer Standesämter ab dem 1. Januar 2023 vollständig auf das Standesamt des Marktes Zusmarshausen. Alle personenstandsrechtlichen Vorgänge, wie zum Beispiel Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen, Sterbefällen, Namenserklärungen, Kirchenaustritten oder Anmeldungen zur Eheschließung, werden ab diesem Tag vom Standesamt des Marktes Zusmarshausen bearbeitet. Die Eheschließungen selbst können in Adelsried und Kutzenhausen allerdings nach wie vor von den bestellten Bürgermeistern durchgeführt werden.