Verkaufsverbot für invasive Arten
Gefahr für die Schweizer Natur
Der Kirschlorbeer, einst aus Kleinasien stammend, hat zunehmend Einzug in Schweizer Gärten gehalten. Die Ausbreitung invasiver Pflanzen bedroht die einheimische Flora und Fauna, weshalb der Bundesrat den Verkauf von Kirschlorbeer und anderen invasiven Arten untersagt.
Kampf gegen invasive Arten
Seit 2008 besteht in der Schweiz eine Verpflichtung zur Bekämpfung problematischer invasiver Arten, begleitet von freiwilligen Maßnahmen des Handels und Gartenbaus. Jährlich werden etwa 11 Millionen Euro für diese Bekämpfung aufgewendet.
Trotzdem bleibt das Problem bestehen, da neue Pflanzen in Gärten gepflanzt werden, von wo aus sie sich unkontrolliert in der Natur verbreiten. Pflanzen wie Kirschlorbeer und Blauglockenbaum dürfen ab dem 1. September dieses Jahres in Gärtnereien nicht mehr verkauft werden. Verschenken und Importieren ist ebenso untersagt. Nicht betroffen von diesem Verbot sind bereits bestehende Pflanzen in Gärten. Zusätzlich hat die Regierung das Umgangsverbot ausgeweitet, sodass bestimmte invasive Pflanzen weder vermarktet, gepflanzt noch vermehrt werden dürfen.
Drastische Schutzmaßnahmen
Um die Durchsetzung dieser Verbote sicherzustellen, führt die Schweiz Importkontrollen durch den Zoll ein. Laut einem Bericht der Regierung gibt es derzeit etwa 200 invasive Pflanzenarten unter den insgesamt 1.300 gebietsfremden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in der Schweiz. Die neue Verordnung unterstreicht die Entschlossenheit der Schweiz, ihre einzigartige Umwelt zu schützen und die Ausbreitung invasiver Arten einzudämmen.
In Österreich wird ebenfalls über ein ähnliches Verbot diskutiert. Hoffentlich tragen diese Maßnahmen dazu bei, die biologische Vielfalt und Schönheit der schweizerischen Landschaft für zukünftige Generationen zu bewahren. Weitere Informationen finden sich auf www.bienenretter.de.