Stalker - Was nützt ein Anti-Stalking-Gesetz, wenn ....
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Wenn-Stalker-das-Leben-zur-Hoelle-machen-id19912291.html
.... sich der Stalker nicht dran hält und die Behörden bis zu seiner Verurteilung wenig bzw. nichts dagegen unternehmen.
Zitat aus obigem Medienbericht:
Der Fall ist kein Einzelfall, auch wenn das Ende ungewöhnlich war. Etwa 200 Frauen pro Jahr wollen am Augsburger Amtsgericht Kontaktverbote gegen andere Personen, meist Männer, erwirken. Vielfach genügt das auch. Hartnäckige Stalker werden zum Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft. In jedem Revier gibt es einen zuständigen Beamten.
Doch hinter Gitter kann einen Täter nur ein Gericht bringen. Bis es zur Verhandlung kommt, muss das Opfer versuchen, den Nachstellungen zu entgehen. ..... (weiter) ...... Im Prozess schilderte die Frau, wie ihr Leben durch die Nachstellungen beengt wurde. „Er ist mir jeden Tag in die Arbeit gefolgt. Wenn ich die Arbeit verließ, verfolgte er mich zur Straßenbahnhaltestelle und erwartete mich schon zu Hause.“ Nächtliche Anrufe und Klingeln seien üblich gewesen. Kurzzeitig sei es besser geworden, als das Familiengericht im November 2010 ein Annäherungsverbot aussprach. „Aber nach zwei Wochen ging es weiter.“ Zitatende
Die Mordtat geschah dann im August 2011.
Wenn man den ganzen Bericht des 2. Verhandlungstages liest, kann es sein, dass die Schuldfähigkeit - eine psychiatrische Behandlung hatte er ja eigenmächtig beendet - über seinen künftigen Aufenthaltsort eine Rolle spielt.
Helmut, es stimmt einen sehr traurig, wenn man das liest. Aber die Götter bei Gericht kümmert das nicht.