Im Einsatz für die Jugendbeteiligung im Landkreis
63 Jugendbeauftragte beginnen ihre Amtszeit
Jugendbeauftragte leisten in Städten, Märkten und Gemeinden wichtige Beiträge und geben Impulse zur Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb der Kommunen. Die Kommunale Jugendpolitik hat auch im Landkreis Augsburg einen hohen Stellenwert, weshalb es sich Landrat Martin Sailer auch nicht nehmen ließ, die 63 offiziell benannten Jugendbeauftragten der Legislaturperiode 2020 bis 2026 aus 34 Gemeinden trotz corona-bedingten Einschränkungen zu zwei getrennten Auftaktveranstaltungen im Landratsamt Augsburg zu begrüßen. „Eine gut entwickelte soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien wird nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung zu einem wichtigen Standortfaktor für zukunftsfähige Kommunen. Denn die Lebenswelt unserer Kinder und Jugendlichen ist ihre Heimatgemeinde“, erläuterte Landrat Martin Sailer. Außerdem sichere, Sailers Meinung nach, eine gute kommunale Jugendpolitik für junge Menschen die Attraktivität einer Gemeinde: „Sie haben eine Vorbildfunktion für unsere Kinder und formen sie durch Ihre Arbeit zu engagierten Persönlichkeiten, die sich mit ihrer Heimat identifizieren und an ihrer Entwicklung aktiv teilhaben möchten. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken.“
Was sind Jugendbeauftragte?
Jugendbeauftragte sind zentrale Ansprechpartner für Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde.
Sie sind Gemeinderät*innen und Stadträt*innen, die ehrenamtliche Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen und auch der Jugendarbeit vertreten, unterstützen und fördern.
Ihre Aufgaben sind unter anderem:
Ansprechpartner*innen für Kinder und Jugendliche in seiner Kommune
Kontaktpflege zu den Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit, zu Kindern und Jugendlichen, zu Schulen, Kirchen sowie weiteren relevanten Organisationen und Institutionen.
Koordination und Zusammenarbeit mit Personen, Organisationen, Gruppen und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind.
Vertreten und Vermitteln von Belangen der jungen Menschen im Gemeinderat und in der Öffentlichkeit.
Beratung in Fragen zu Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde.
Unterstützung der Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit.