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Epilepsie Petition

Wir suchen 50.000 Unterstützer

Die Versorgung von Epilepsiepatienten in Deutschland ist gefährdet. Neue wirksame Medikamente sind europaweit erhältlich, nur nicht bei uns.
Das wollen wir nicht hinnehmen - darum diese Petition!
Dafür brauchen wir Ihre Hilfe. Eine erfolgreiche Petition muss von 50.000 Menschen gezeichnet werden. Dazu haben wir vier Wochen Zeit.
Die Petition wurde am 07.05.2015 freigeschaltet - bitte zeichnen Sie mit!
Hier geht es direkt zur Online-Petition auf den Petitionsseiten des Bundestags.
Und hier gibt es die Unterschriftenliste zum Download.
Falls Probleme auftreten, so sieht der normale Anmeldevorgang bei der Online-Petition aus.

Petition

Der Deutsche Bundestag möge eine Reform des Arzneimittelneuordnungs-gesetzes/AMNOG beschließen, um die Versorgung aller therapieresistenten Menschen mit Epilepsien mit neuen Medikamenten auch in Deutschland sicherzustellen und so die systematische Benachteiligung deutscher Patienten gegenüber anderen Betroffenen in Europa zu stoppen.

Begründung:
In Deutschland leben rund 800.000 Menschen mit Epilepsie, davon sind ca. 30 % therapieresistent. Das bedeutet, dass etwa 200.000 Menschen mit den zurzeit verfügbaren Arzneimitteln oder anderen Therapieformen keine Anfallsfreiheit erlangen. Für diese Patienten werden dringend neue Medikamente benötigt, damit sich nach jahrelangen frustrierenden Versuchen eine ganz neue Chance auf Anfallsfreiheit und auf eine Verbesserung der Lebensqualität ergibt. Also Präparate, die einen erheblichen Patientennutzen aufweisen und daher unbedingt vor allem therapieresistenten Patienten zugänglich gemacht werden müssen.

Neue Arzneimittel stehen seit 2011 in Deutschland nur dann allen Patienten zur Verfügung, wenn sie neben der Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) auch noch eine Überprüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgreich bestehen (Frühe Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz/AMNOG). Dazu muss der Hersteller nachweisen, dass ein Medikament besser ist als bereits verfügbare Standardtherapien für denselben Anwendungsbereich, dass es also über einen so genannten „Zusatznutzen“ verfügt.

Für die meisten Krankheitsbereiche ist diese Regelung sinnvoll. Für Epilepsien sind diese Vorgaben jedoch gar nicht zu erfüllen, denn: Es gibt keine Standardtherapie, gegen die man neue Medikamente testen kann. Epilepsiepatienten reagieren auf Therapien ausgesprochen individuell – selbst wenn sie an der gleichen Form der Epilepsie erkrankt sind: Bei einem Patienten wirkt ein Medikament und der Patient hat keine Anfälle mehr, während bei einem anderen Patienten nur Nebenwirkungen auftreten. Bei einem anderen Medikament kann es sich genau umgekehrt verhalten. Das ist auch der Grund, warum ein direkter Vergleich zwischen zwei Epilepsiemedikamenten zur Bestimmung des Zusatznutzens nicht sinnvoll ist. Gerade therapieresistente Patienten haben oft viele unterschiedliche Therapieversuche hinter sich, die sich nicht mit denen anderer vergleichen lassen.

Seit Einführung des Arzneimittelneuordungsgesetzes/AMNOG sind zwei wirksame Antiepileptika (= Medikamente gegen Epilepsie) von der EMA zugelassen worden. Unter den aktuell geltenden Bedingungen ist es von vornherein nicht möglich, den Beweis für einen Zusatznutzen/Patientennutzen zu führen. So sind beide Präparate aus rein methodischen Gründen an der frühen Nutzenbewertung durch den G-BA gescheitert, ohne Berücksichtigung des realen Nutzens für den Patienten.

Hätten die heute geltenden Regelungen bereits vor zwanzig Jahren gegolten, wäre seitdem kein einziges Medikament gegen Epilepsie mehr in Deutschland eingeführt worden. Essentielle Fortschritte in der Epilepsiebehandlung wären nicht möglich gewesen.

Folge der Ablehnung:
Seit Einführung des Arzneimittelneuordnungsgesetzes/AMNOG in Deutschland stehen diese Medikamente genau denjenigen Betroffenen nicht zur Verfügung, die nicht anfallsfrei sind und dringend neue Therapiemöglichkeiten benötigen – während im restlichen Europa nicht anfallsfreie Betroffene davon profitieren.

Damit wurde bei Epilepsie der Gedanke des Zusatznutzens komplett vom Gedanken des Patientennutzens entkoppelt. Die Gesundheitspolitik verfehlt somit ihr ursprüngliches Ziel, das Wohl des Patienten zu fördern. Wir brauchen für die Epilepsie eine Rückbesinnung auf dieses ursprüngliche Ziel. Wenn nur 5% der therapieresistenten Patienten mit einem neuen Präparat anfallsfrei werden, so kommt dies mindestens 10.000 Menschen zugute – ein enormer Zusatznutzen!

Wir fordern im Einzelnen:
Erkennen Sie an, dass ein versorgungsrelevantes Problem bei Epilepsie besteht und berücksichtigen Sie dies bei der Gesetzgebung!

Schaffen Sie Lösungsmöglichkeiten bei der frühen Nutzenbewertung von Epilepsiemedikamenten für therapieresistente Patienten, deren Krankheit eine ausgesprochen individuelle, maßgeschneiderte Therapie erfordert!

Schaffen Sie eine weitere Bewertungskategorie „zusätzliche Behandlungsoption für therapieresistente Patienten“ zur Bestimmung des Zusatznutzens. (neben Mortalität, Morbidität und Lebensqualität)!

Hier geht es direkt zur Online-Petition auf den Petitionsseiten des Bundestags.

Susanne Fey
epilepsie bundes-elternverband e.V.
kontakt@epilepsie-elternverband.de

Doris Wittig-Moßner
Landesverband Epilepsie Bayern e.V.
wittigmossner@epilepsiebayern.de

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