Digitalbonus
Unternehmen im Landkreis Augsburg können sich mit neuem Förderprogramm Unterstützung sichern
Im Oktober 2016 wurde das neue Förderprogramm DIGITALBONUS vom bayerischen Ministerrat beschlossen. Das Programm ist ein wichtiger Teil der Zukunftsstrategie BAYERN DIGITAL und hat das Ziel, gewerbliche Unternehmen im Prozess der Digitalisierung zu unterstützen.
Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der KMU-Definition (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission konkret bei:
• Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen, durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Software und Hardware) sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen
• Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software, soweit es sich dabei nicht um Standardlösungen handelt.
„Im Zeitalter der Globalisierung und beschleunigter Digitalisierung benötigen alle Unternehmen eine entsprechende Digitalisierungsstrategie. Somit sind insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Lage, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Wachstumspotentiale zu nutzen“, so Landrat Martin Sailer.
Das Förderprogramm wird in drei Varianten angeboten:
• In der Variante DITGITALBONUS STAN-DARD wird ein Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur IT-Sicherheit zur Verfügung gestellt.
• In der Variante DIGITALBONUS PLUS kann für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt eine Unterstützung von bis zu 50.000 Euro gewährt werden.
• Zudem bietet die LfA Förderbank Bayern mit dem DIGITALKREDIT zinsverbilligte Darlehen in einer Höhe von bis zu 2 Millionen Euro an, die mit dem DIGITALBONUS kombiniert werden können.
„Ziel des DIGITALBONUS ist es, kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital umzuwandeln“, fasst Landrat Martin Sailer abschließend zusammen.
Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Die Abwicklung der Förderung für die Zuschussvarianten liegt bei den Bezirksregierungen; ein Digitalkredit wird von der LfA Förderbank Bayern in Zusammenarbeit mit der Hausbank gewährt.
Informationen über das Förderprogramm und Anleitungen zur Antragstellung und zum Verfahren können auf der Website www.digitalbonus.bayern.de abgerufen werden. Ansprechpartner für Unternehmen im Landkreis Augsburg ist die Regierung von Schwaben.