Beschluss des G-BA zu Perampanel geht zu Lasten der Patienten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner aktuellen Mitteilung vom 6. November 2014 entschieden, dass für das Antiepileptikum Fycompa® (Perampanel) kein Zusatznutzen im Vergleich zu konventionellen Antiepileptika nachgewiesen werden kann. Die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Epilepsien sind Erkrankungen mit erheblichen Folgen für die Betroffenen. Die derzeit verfügbaren Antiepileptika sind jedoch leider nur bei einem Teil der Epilepsiepatienten wirksam. Geschätzte 200.000 Patienten sind in Deutschland mit derzeit verfügbaren Medikamenten nicht ausreichend therapierbar.
Die Einführung neuer Antiepileptika hat die Möglichkeiten der Behandlung in den letzten Jahren wesentlich erweitert. Hierbei hat auch Perampanel als Substanz mit völlig neuem Wirkmechanismus vielen bisher pharmakoresistenten Patienten in Deutschland ein Leben ohne oder mit stark reduzierten Anfällen ermöglicht.
Durch das methodische Vorgehen des G-BA, das in den Augen der DGfE nicht sinnvoll ist, wird dieser individuelle Effekt, der für einen kleinen, aber relevanten Teil von Patienten Anfallsfreiheit oder eine deutliche Verbesserung der Anfallssituation gebracht hat, nicht berücksichtigt. Die DGfE stellt mit großem Bedauern fest, dass dies vom G-BA trotz einer eindeutigen Position der Patientenverbände und der wissenschaftlich-klinischen Stellungnahmen unserer Fachgesellschaft ignoriert wird. Die in unserem Verband organisierten Ärzte werden Epilepsiepatienten, die durch Perampanel anfallsfrei wurden, nicht vermitteln können, weshalb laut GBA ein Zusatznutzen für diesen Wirkstoff nicht nachweisbar ist.
Die DGfE versteht und unterstützt grundsätzlich die Verbesserung der Kosteneffizienz im Gesundheitswesen. Allerdings ist eine Überarbeitung des derzeitigen Prozederes des G-BA im Interesse der Patienten mit schweren chronischen Erkrankungen dringend notwendig. Die DGfE hat hierzu konstruktive Vorschläge formuliert. Der Vorstand der DGfE stellt fest, dass auf die Bemühungen unserer Fachgesellschaft, zusammen mit dem G-BA Vorschläge zur sinnvollen Bewertung des Zusatznutzens neuer Antiepileptika zu etablieren, nicht adäquat eingegangen wurde, sehr zum Nachteil der betroffenen Patienten.
Weitere Informationen
Stellungnahme Perampanel vom September 2014 www.dgfe.info/home/index,id,552,selid,3736,type,VAL_MEMO.html, für weitere detailliertere Stellungnahmen der DGfE und DGN der vergangenen Jahre (www.dgfe.info; www.dgn.org). Beschluss des GBA vom 6. November 2014: www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2091
Quelle: Pressemitteilung der DGfE vom 11. November 2014