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Pro & Contra: Hebesätze und Grundsteuer
Aufkommensneutral oder willkommene Stellschraube für Kommunen

  • Die neue Berechnungsgrundlage über die Grundstücksfläche soll für mehr Gerechtigkeit sorgen.
  • Foto: Andrii Yalanskyi - adobe.stock.com
  • hochgeladen von PR Redaktion

Heiß diskutiert, weil sich die geforderte Gerechtigkeit für jeden anders anfühlt: Zum Thema Grundsteuer gibt es aufgrund der aktuellen Anpassungen viel Gesprächsbedarf. Denn die Kalkulation wurde grundlegend reformiert, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft hat. Die Werte galten als veraltet, was zu einer ungleichen Behandlung führte.

Ab 2025 wird die Grundsteuer nach den neuen Berechnungsgrundlagen, Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten kalkuliert. Die Bundesländer haben aus den Vorgaben Modelle erarbeitet. So wird in Bayern beispielsweise ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Das soll verhindern, dass die Grundsteuer bei steigenden Immobilienpreisen automatisch höher ausfällt. Das Landesamt für Steuern erklärt die Details auf deren Homepage.

Eigentum bewerten

Über mehrere Seiten musste man sich für die Neubewertung seines Eigentums arbeiten, ohne Ahnung, wie die Kosten künftig ausfallen werden. Denn nicht nur die Berechnungsgrundlage ist neu, sondern die Kommunen stimmten auch über neue Hebesätze ab. Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird. Daraus errechnet sich die tatsächliche Steuerschuld. Dieser Hebesatz wird in jeder Stadt und Gemeinde selbstständig festgelegt und lag 2023 im Durchschnitt bei 409 % in Deutschland. Als Stadtmagazin mit dem Kerngebiet Bayerisch-Schwaben legen wir den Fokus auf unsere Region, wo der Durchschnitt bei 355 % lag.

Wer A sagt, muss auch B sagen - zumindest in Bayern

In Bayern gibt es zwei unterschiedliche Faktoren. Grundsteuer A betrifft die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die Grundsteuer B wird fällig für bebaute und bebaubare Grundstücke. Hier gilt ein reines Flächenmodell, andere Bundesländer lassen auch Baujahr und Bodenrichtwert in die Bewertung einfließen.

Faire Kalkulation

 

Der Bayerische Landtag empfahl den Kommunen, einen aufkommensneutralen Hebesatz zu errechnen. Das heißt, dass in der Summe nicht mehr Einnahmen als nach dem alten Modell erwirtschaftet werden sollen. Doch selbst, wenn eine Stadtverwaltung so kalkuliert, bedeutet das für den einzelnen Grundstücksbesitzer eine andere Steuerlast als zuvor. Denn durch die geänderte Berechnungsgrundlage erhält man natürlich ein anderes Ergebnis. So zahlen Besitzer von sehr großen Flächen tendenziell mehr als vorher und Besitzer von Wohnungen oft weniger.

Ein Blick in die Region

In jedem Gremium musste also spätestens zum Jahresende der Hebesatz diskutiert werden. Die meisten Stadt- und Gemeinderäte setzen auf eine aufkommensneutrale Kalkulation oder nur moderate Erhöhung. Aus den Informationen der  Internetseiten der Städte und Gemeinden unserer Printausgaben haben wir einen kurzen Überblick zusammengestellt:

Augsburg: Der Hebesatz für Grundsteuer A bleibt unverändert bei 485 %, der für Grundsteuer B wird auf 670 % festgesetzt.

Neusäß: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 355 %. Für die Grundsteuer B werden 320 % festgesetzt.

Gersthofen: Der Hebesatz für Grundsteuer A beträgt 650 %, der Hebesatz für Grundsteuer 275 %. Bis einschließlich 2024 lag der Hebesatz für A und B bei 310 %. Nach der Neuberechnung wird die Gemeinde nicht signifikant mehr oder weniger Grundsteuer wie vorher einnehmen.

Meitingen: Der Hebesatz für Grundsteuer A wird von 320 % auf 460 % erhöht. Der Hebesatz für Grundsteuer B bleibt stabil bei 320 %.

Königsbrunn: Die Hebesätze für Grundsteuer A und B lagen bei 340 %. 2025 werden beide Faktoren auf 390 % angehoben.

Schwabmünchen: Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden auf 360 % festgesetzt.

Aichach:
 Die Hebesätze sinken von 320 % auf 300 %.

Friedberg: Die Stadt hat beschlossen, die Hebesätze zur Grundsteuer A und B bei 360% zu belassen. Dadurch ergeben sich die selben Gesamteinnahmen, wie davor und die Aufkommensneutralität wird gewahrt.

Günzburg: Bei der Grundsteuer A werden 300 % angesetzt, für die Grundsteuer B sinkt der Hebesatz von 370 % auf dann 310 %.

Dillingen: Das Gremium senkte die Grundsteuer B von 350 % auf 260 %. Der Hebesatz für die Grundsteuer A von 350 % 410 % angehoben.

Wertingen: Der Hebesatz der Grundsteuer A  sinkt von 450 % auf 400 %. Für die Grundsteuer B sinkt der Hebesatz von 450 % auf 310 %.

Lauingen: Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt 410 %, der Hebesatz für Grundsteuer B 285 %.

Burgau: Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf auf 400 % und für die Grundsteuer B auf 280 % festgelegt.

Bobingen: Der Hebesatz für Grundsteuer A beträgt 310 % und für Grundsteuer B 360 %

Fazit und Frage an die Community

Fest steht, dass jeder, der von einer Erhöhung betroffen ist, darüber erstmal unglücklich sein wird. Wer künftig weniger bezahlt, ist natürlich erleichtert. In der Summe stellt man jedoch fest, dass die betrachteten Kommunen sehr sensibel mit der Neuberechnung der Hebesätze umgegangen sind. Die große "Goldgräberstimmung" kam hier nicht. 

Wie ist Ihre Meinung dazu? Haben Sie Verständnis für die Überarbeitung der Grundsteuer und wie empfinden Sie die Änderungen? Kommentieren Sie hier oder schreiben Sie an team@myheimat.de

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1 Kommentar

Verständnis habe ich dafür - es gibt nunmal einen Unterschied zwischen 100m2 in Kampen auf Sylt und in Bitterfeld. 

Kein Verständnis habe ich für die haarsträubende Komplexität und den artifiziellen Druck, der aufgebaut wurde, während der Prozess ganz offensichtlich noch nichtmal zuende gedacht war. Das war schon eine Zumutung.

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