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Landkreis schreibt den Kunstpreis 2015 aus

Bewerbungsfrist läuft bis 27. Juni

Der Landkreis Augsburg vergibt in diesem Jahr wieder einen Kunstpreis in Höhe von 2.500 Euro. Ausgezeichnet werden 2015 hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Darstellenden Kunst (z. B. Schauspieler, Kabarettist, Puppen-, Marionetten-, Figurenspieler, Tänzer). Vorschlagsrecht hat jedermann, auch der Künstler selbst. Vorgeschlagen kann nur werden, wer seit mindestens 1. Juli 2014 seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Augsburg hat oder den Großteil seines Lebens dort verbracht hat. Bei Gruppen müssen mindestens zwei Drittel diese Voraussetzungen erfüllen. Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft der Schul- und Kulturausschuss des Landkreises Augsburg aufgrund von Vorschlägen von Sachverständigen. Die Preisübergabe erfolgt durch den Landrat.

Vorschläge für den Kunstpreis des Landkreises sind bis spätestens 27. Juni 2015 schriftlich (mit persönlichem Lebenslauf des Künstlers, Angaben über künstlerischen Werdegang) beim Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg einzureichen. Für Rückfragen steht Julia Romankiewicz-Döll, Tel. 0821/ 3102 - 2547, oder per Mail: julia.romankiewicz-doell@lra-a.bayern.de, zur Verfügung.

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